Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 110, Nr. 10, 16.5.2020, (976) SARS-COV-2-VERSORGUNGSSTRUKTUREN-SCHUTZVERORDNUNG „Schutzschirm“ für Zahnärzte ist nur eine Liquiditätshilfe Enttäuschung, Wut, Frust: Die Zahnärzteschaft reagierte bestürzt auf die Entscheidung der Politik, die Zahnärzte nicht wie die Ärzte unter den Rettungsschirm zu nehmen. Statt der dringend benötigten Hilfe in der Corona-Krise gibt es für sie jetzt lediglich eine Liquiditätshilfe, die zu 100 Prozent zurückgezahlt werden muss. Foto: AdobeStock_ fotomatrix Aufgespannt und wieder zugeklappt: Die Zahnärzte bleiben trotz des Corona- Rettungsschirms im Regen stehen. Nach- dem das Krankenhausentlastungsgesetz Zahnarztpraxen nicht als schutzwürdige Infrastruktur definierte, schrumpfte die Hilfe auf Betreiben des Bundesfinanz- ministeriums auf ein Darlehen. 14 | POLITIK

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