Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10
zm 110, Nr. 10, 16.5.2020, (980) LIQUIDITÄTSHILFE STATT RETTUNGSSCHIRM Stimmen aus dem Bundestag zm hat Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag nach ihrer Einschätzung der am 5. Mai in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung gefragt. Der ursprünglich angedachte Rettungschirm ist zu einer Liquiditätshilfe zusammengeschrumpft, die in vollem Umfang zurückgezahlt werden muss. Nachfolgend finden Sie die Bewertungen der Abgeordneten. QUERSCHÜSSE ÖFFNEN TÜR UND TOR „Zahnärztinnen und Zahnärzte leisten hervorragende Arbeit, aber auch sie haben mit den wirtschaftlichen Folgen der SARS-CoV-2-Epidemie zu kämpfen. Deswegen hat Minister Spahn diese Verordnung erlassen, um die Umsatzrückgänge in den Zahnarzt- praxen zu begrenzen und mögliche Liquiditäts- engpässe zu überbrücken. Selbstverständlich habe ich mich nicht nur für einen Kredit, sondern auch für eine angemessene Abfederung der Verluste ein- gesetzt. Das BMG hat diese wie im ersten Entwurf vorgesehen, mit 30 Prozent bewertet. Das wäre mei- nes Erachtens der richtige Weg gewesen, um den Zahnarztpraxen in dieser herausfordernden Lage entgegenzukommen. Der Bundesminister für Finan- zen hat jedoch dieser Regelung seine Zustimmung verweigert und den Erlass der Rechtsverordnung damit verhindert. Ich will an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass – wenn die Zahnärzteschaft nicht einheitlich auftritt – für solche Querschüsse Tür und Tor geöffnet werden. Wenn eine KZV am 24. April öffentlichkeitswirksam mitteilt, dass sie den Rettungsschirm nicht braucht, liefert sie die ent- sprechenden Argumente.“ GLEICHE SACHVERHALTE MÜSSEN GLEICH BEHANDELT WERDEN „Bis zuletzt hatte ich gehofft, dass Minister Spahn für die Zahnärzte wenigstens ein Rettungsschirmchen aufspannt. Die angekündigten Hilfen waren gering genug – sie gaben nur Sicherheit für etwa 15 Prozent des Umsatzes (vgl. mein Statement in zm 9). Selbst dieses Almosen gönnt Minister Spahn den Zahn- ärzten offenbar nicht. Jetzt gibt es nur eine Liquiditätshilfe in Form eines Kredits. Ein solches Verhalten ist rational nicht erklärbar. Schließlich stehen Zahnärzte vor ähnlichen Problemen wie zum Beispiel HNO-Ärzte. Letztere erhalten die Förderung des § 87a SGB V. Eigentlich gilt im Rechts- staat der Gleichbehandlungsgrundsatz, das heißt, gleiche Sachverhalte müssen auch gleich behandelt werden. Allen deutschen Zahnärzten gilt meine volle Solidarität, ich danke ihnen sehr für ihr Engagement – nicht nur in der Corona-Krise. Ich fordere Minister Spahn auf, entsprechend dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion die Zahnärzte genauso zu behandeln wie die Ärzte. Übrigens: Auch die Förderung der Heilmittelerbringer ist unzureichend: Die vorgesehene Einmalzahlung reicht höchstens bis Ende Juni 2020.“ Foto: Karin Maag Karin Maag MdB, Gesundheits- politische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg MdB (FDP), Mitglied des Gesundheits- ausschusses im Bundestag Foto: Deutscher Bundestag_Achim Melde 18 | POLITIK
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