Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10
zm 110, Nr. 10, 16.5.2020, (992) ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE IM ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSDIENST „Wir sind wie die Feuerwehr!“ „Gesundheitsämter sind die eigentlichen Player vor Ort, die diese Krise zu bewältigen haben.“ Dr. Michael Schäfer, 1. Vorsitzender des Bundesverbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG), zur Situation vor Ort. 425 ZahnärztInnen arbeiten bundesweit in den Gesundheits- ämtern. Wie sieht es dort derzeit aus? Dr. Michael Schäfer: Täglich stehen Arbeitsleistungen von bis zu 14 Stun- den an, auch an den Wochenenden und Feiertagen. Neben Besprechungen, die immer unter Schutz mit Atem- masken durchgeführt werden und durch nichts ersetzbar sind, stehen Telefonkonferenzen, Task-Force-Sitzun- gen, Krisenstabsbesprechungen und Pressegespräche an. Als Gesundheits- behörde einer Landeshauptstadt ver- fügen wir durch einen frühzeitigen, strategischen Einkauf und Bevorratung von Schutzmaterial derzeit (noch) über ausreichende Mengen an persönlicher Schutzausrüstung. Was heißt das konkret? In den durch die Landeshauptstadt Düsseldorf betriebenen „Abstrich- zentren“ (mobil und aufsuchend, ambulant und ein „Drive-In“) sind alle Kolleginnen und Kollegen, die mit potenziell COVID-19-infizierten Bürge- rinnen und Bürgern zusammen kom- men können, mit adäquater persön- licher Schutzausrüstung ausgerüstet. Das heißt, mit FFP2/3-Masken, Schutz- brillen, Handschuhen, Ganzkörper- anzug, Überschuhen und Schutzhauben. Desinfektionsmittel für die Hände sowie die Nutzung von Flächen- desinfektionsmittel sind obligatorisch. Schutzausrüstungen (Mund-Nasen- Schutz, Brille, Handschuhe) stehen auch für Mitarbeiterinnen zur Verfü- gung, die im Rahmen ihrer Außen- diensttätigkeiten zum Beispiel der „Frühen Hilfen“ oder Betreuung anderer vulnerabler Gruppen un- verzichtbare aufsuchende Betreuung leisten müssen. Vielfach sind solche Dienstleistungen aber auf das un- mittelbar notwendige und zwingende Maß reduziert worden. Die Gesundheitsämter sind unter- besetzt, das betraf vor Corona auch die Zahnärzte – wie wirkt sich das jetzt in der Krise aus? Zahlreiche zahnärztliche Kolleginnen und Kollegen arbeiten unter hohen Belastungen im Rahmen der Testung, Kontaktpersonennachverfolgung, Daten- eingabe, Beschwerdemanagement, Or- ganisation und Befundübermittlung mit. Dass sie dies können, spricht einerseits für die Flexibilität und das Organisationsvermögen aller Zahn- ärztinnen und Zahnärzte im ÖGD, legt aber andererseits offen, dass die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für die Bewältigung dieser Krise vor allem zuständigen Gesundheitsämter nicht über die eigentlich vorzuhaltende Personalstärke verfügt haben. Dies weder in den eigentlichen Bereichen des „Gesundheitsschutzes“ oder der „Infektionsabwehr“, noch hinsichtlich der Personaldecke überhaupt in einem Gesundheitsamt. Viele Bereiche in den Gesundheits- ämtern sowie aus zahlreichen anderen Verwaltungsabschnitten einer Stadt oder eines Landkreises mussten un- mittelbar und unter erheblichen Anstrengungen Aufgaben des Infekti- onsschutzes übernehmen. Die Gesund- heitsämter mussten schnellstmöglich von einer Gesundheitsverwaltung zu einem Einsatzamt, analog der Feuer- wehr, mutieren. Gesundheitsämter sollen mithelfen, kriegen aber keine neuen Stellen. Wie soll das funktionieren? Gesundheitsämter sollen nicht nur im Rahmen der Corona-Krise „mithelfen“, sondern sind die eigentlichen Player DR. MICHAEL SCHÄFER 1. Vorsitzender des Bundes- verbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) Foto: privat 30 | POLITIK
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