Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10
Wann raten Sie von einer Behandlung ab? Bei akuten und allgemeinmedizinischen Erkrankungen unklarer Genese sollte in der Regel grundsätzlich nicht behandelt werden. Ansonsten gilt, mit dem Patienten sowie seinen Angehörigenden Einzelfall abzuwägen. Ich möchte hier auch noch mal an das Vertrauen in die ZahnärztInnen und ih- re hohen Hygienestandards im Praxis- alltag appellieren! Wie kaum ein ande- rer Facharzt sind sie außerordentlich geübt im Umgang mit Hygienemaß- nahmen sowie Patientenschutz und kennen sich bestens aus. Wenn wir uns die Gefahren von Infektionskrankheiten bewusst halten, kommt das uns und den Patienten zugute! Abschließend noch: Bleiben Sie mit der Pflege in Kontakt! \ Die Fragen stellte Laura Langer. DGAZ-EMPFEHLUNGEN Routinemäßige Behandlung (ohne Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion): 1. Chirurgischer Mund-Nasen-Schutz (MNS), Schutzbrille und Schutzhand- schuhe sind die Standardausrüstung des Zahnarztes und der ZFA bei jeder Behandlung. Der MNS wird spätes- tens nach vier Stunden gewechselt. 2. Bei allen Patienten sollte vor einer Behandlung unter Einsatz wasser- gekühlter Übertragungsinstrumente eine antimikrobielle Mundspülung erfolgen. 3. Die übrigen Hygienemaßnahmen sind konsequent entsprechend dem zahnärztlichen Praxis-Hygieneplan umzusetzen. Behandlung von Patienten mit Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion: Die Notfallversorgung von Erkrankten oder Infizierten soll vorzugsweise in den eigens benannten Kliniken oder Schwer- punktpraxen erfolgen. Sind unaufschieb- bare zahnärztliche Behandlungen an einem anderen Ort erforderlich, sind über die Hygienemaßnahmen aus dem Hygieneplan hinaus weitere Vorsichts- maßnahmen zu treffen. Für Behandlungen, die an einem anderen Ort erforderlich sind: 1. Räumliche oder organisatorische Trennung der Verdachtspatienten von anderen. 2. Der Behandlungsort in einer Pflege- einrichtung ist mit der dortigen Leitung abzusprechen. Auf dem Weg zu diesem Ort legt der Patient einen MNS (chirurgisch oder textil) an und desinfiziert sich die Hände. Er wird sofort ins Behandlungs- zimmer geführt. Er legt den MNS erst unmittelbar vor der Behandlung ab. 3. Vor der Behandlung ist die Mund- höhle des Patienten mit einer antiviralen Lösung zu spülen. Gegenwärtig können dazu Lösungen auf der Basis von Octenidin, PVP-Iod oder H 2 O 2 empfohlen werden. 4. Die zusätzliche Schutzkleidung des Teams besteht aus einem feuchtigkeits- dichten Schutzkittel. MNS, Schutz- brille sowie Schutzhandschuhe gehören zur Standardhygiene. 5. Auf Aerosol-produzierende Behand- lungsmaßnahmen sollte möglichst verzichtet werden. Dies erreicht man durch einen weitgehenden Verzicht auf Schall- oder Ultraschallschwinger, Turbinen, Pulverstrahlgeräte und piezochirurgische Geräte. 6. Ist ein Einsatz wassergekühlter Über- tragungsinstrumente notwendig, muss das Team anstelle des chirurgischen MNS eine FFP2-Maske ohne Aus- atemventil tragen. Kofferdam ist empfehlenswert. Auf eine effiziente Sprühnebelabsaugung ist zu achten. 7. Nach der Behandlung und vor Ab- legen der Schutzkleidung erfolgt eine Desinfektion der Schutzhandschuhe. Nach Ablegen der Schutzhandschuhe sind die Hände zu desinfizieren. 8. Bei der Hände-, Instrumenten- und Flächendesinfektion, der Wäsche- aufbereitung sowie der Abfall- entsorgung sind keine Abweichungen vom routinemäßigen Verfahren erforderlich. zm 110, Nr. 10, 16.5.2020, (997) | 35 www.eve-rotary.com SET RA 306 Für Keramik EINE FORM FÜR JEDE OBERFLÄCHE
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