Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 110, Nr. 10, 16.5.2020, (1007) TELEMATIKINFRASTRUKTUR Das eZahnbonusheft – die erste zahnmedizinische Anwendung der ePA Das zahnärztliche Bonusheft wurde vor über 30 Jahren im Rahmen des Gesundheitsreform-Gesetzes eingeführt und im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) verankert. Ziel war, die Eigenverantwortung des Patienten zu stärken. Jetzt wird es digitalisiert – und damit die Möglichkeit für Versicherte, sich zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen bestätigen und dokumentieren zu lassen, weiter verbessert. D as herkömmliche Bonusheft in Papierform haben Patienten be- kanntlich nicht immer dabei. Einträge müssen dann nachgetragen werden – und das bedeutet für die Zahnarztpraxis zusätzliche Arbeit. Noch aufwendiger wird es, wenn ein Bonusheft verloren geht, denn dann müssen die tatsächlich vom Versicher- ten zu tragenden ZE-Kosten ermittelt werden. Die Probleme entfallen beim elektronischen Bonusheft: Das steht nämlich als Bestandteil der elektro- nischen Patientenakte (ePA) bei jedem Zahnarztbesuch zur Verfügung und kann unmittelbar und lückenlos be- füllt werden. DER BONUS KANN SOFORT ERMITTELT WERDEN Einträge für das Bonusheft werden aus dem Praxisverwaltungssystem direkt und ohne Medienbrüche generiert und können ohne Mühe ausgewertet werden. Im Leistungsfall lassen sie sich in der Zahnarztpraxis schnell auflisten, so dass der Zahnarzt dem Patienten sofort sagen kann, wie hoch der Bonus und die zu erwartenden Kosten exakt sind. Durch die automatisiert erfolgen- den Eintragungen werden Lücken im Bonusheft vermieden – es steht immer eine vollständige Übersicht über alle durchgeführten Behandlungen zur Verfügung, unabhängig davon, wo sich der Versicherte in den zurückliegenden Jahren hat behandeln lassen. Bei der Papierversion kann man dagegen Lücken nur anhand der Patientenkartei und allenfalls bezogen auf die jeweilige Praxis rekonstruieren. Das elektronische Bonusheft als Anwen- dung der ePA ist an den Versicherten gebunden, so dass es sowohl Zahnarzt- als auch Kassen-übergreifend zur Ver- fügung steht. Diese elektronische Ver- fügbarkeit kann den Patienten auch dabei unterstützen, seine Termine einzu- halten. Denkbar ist beispielsweise, dass mittels einer Funktion der Versicherte an seine Vorsorgeuntersuchungen erinnert wird. Damit wird ein wesent- licher Beitrag zur Mund- und Zahn- gesundheit geleistet. Am Ende ist das digitalisierte Zahn- bonusheft, auch wenn es eine kleinere Anwendung der ePA ist, sowohl für die Zahnarztpraxen als auch für die Ver- sicherten von großem Nutzen. Es wird einen Beitrag zum Bürokratieabbau in den Praxen leisten und die Akzeptanz einer ePA fördern, denn Voraussetzung für das elektronische Zahnbonusheft ist nun einmal die Nutzung der ePA durch den Versicherten. Nach derzeitiger Planung wird das elektronische Zahnbonusheft als erste zahnmedizinische Anwendung der ePA zur Verfügung stehen. \ Für die Zukunft sollen auch im zahnärztlichen Bereich zahlreiche weitere Anwendungen für die ePA entwickelt werden. „MIO“ ZAHNBONUSHEFT Um die informationstechnische Interoperabilität aller Anwendungen der ePA zu gewährleisten, obliegt der KBV der gesetzliche Auftrag zur Definition der sogenannten „medizinischen Informationsobjekte“, abgekürzt MIO. Das elektronische Zahnbonusheft ist ein „MIO“ in diesem Sinne und alle informationstechnischen Festlegungen, wie zum Beispiel das Datenmodell, werden in enger Abstimmung von KZBV und KBV gemäß den inhaltlichen Vorgaben der KZBV erarbeitet. Derzeit wird unter Beteiligung von medizinischen Fachgesellschaften und weiterer Experten das Modell in einem Kommentierungsverfahren validiert. Eine anschließende formale Benehmensherstellung soll auf breiter Konsensbasis die Grundlage für die technische Umsetzung und die spätere Nutzung des elektronischen Zahnbonushefts bilden. Foto: AdobeStock_Aycatcher POLITIK | 45

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