Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 110, Nr. 10, 16.5.2020, (1008) NEUE S3-LEITLINIE Ersatz fehlender Zähne mit Verbundbrücken Florian Beuer, Joachim Nickenig, Stefan Wolfart, Manja von Stein Lausnitz Verbundbrücken bieten eine spezifische Möglichkeit, Patienten mit festsitzendem Zahnersatz zu versorgen. Mit der neuen Leitlinie liegt nun erstmals eine auf diese Versorgung fokussierte Bewertung der vorhandenen Evidenz vor – mit dem Ziel, „den Indikationsbereich sowie die Konstruktion von Verbundbrücken basierend auf systematisch recherchierter Evidenz darzulegen und Sicherheit in der Anwendung dieses Therapiemittels zu schaffen“. V erbundbrücken stellen eine Therapieoption zur Rehabilitation des Lückengebisses dar. Die Ver- sorgung mit Verbundbrücken hat das Ziel, bei partiellem Zahnverlust das stomatognathe System in seinen Funktionen zu rehabilitieren und kann unter Einbeziehung der Lückengebisssituation beider Kiefer die Umsetzung eines festsitzenden Versorgungskonzepts einhergehend mit dem Erhalt okklusaler Stützzonen sichern. Sofern bei vorliegenden allgemeinanamnestischen und/oder lokalen Einschränkungen, finanziellen Gründen oder auf Patientenwunsch chirurgische Eingriffe auf ein geringes Ausmaß reduziert werden sollen, bieten Verbundbrücken die Möglichkeit, mit einem geringeren chirurgischen Aufwand den Patienten mit festsitzendem Zahnersatz zu versorgen. THERAPIE-VORAUSSETZUNGEN UND INDIKATION Für die implantatprothetische Rehabilitation mit Verbund- brücken gelten generell dieselben Indikationen und Kontraindikationen, die für den Einsatz mit dentalen Implantaten angegeben werden. Ebenso gilt das für den natürlichen Pfeilerzahn, der grundsätzlich die gleichen An- forderungen wie ein Pfeilerzahn für eine festsitzende, rein zahngetragene Restauration erfüllen muss. Speziell überkronungsbedürftige prospektive natürliche Pfeilerzähne können die Verbundbrücke als Restauration nahelegen. Wenn zusätzliche Implantate vermieden werden sollen, eine Augmentation nicht möglich oder nicht gewünscht ist, eine herausnehmbare Prothese keine Option darstellt und die Lückengebisssituation geeignet ist, sollte die Rehabilitation mit Verbundbrücken bei den Therapieoptionen berücksich- tigt werden. Endodontisch behandelte Zähne können bei Berücksichtigung der Parameter lege-artis-Wurzelfüllung, Sicherstellung der 2 mm hohen Dentinmanschette und ent- zündungsfreie periapikale Verhältnisse in Verbundbrücken einbezogen werden. KONSTRUKTION DER VERBUNDBRÜCKE Generell sollten Verbundbrücken immer als Endpfeiler- brücken gestaltet werden, wobei das Implantat sowohl den mesialen als auch den distalen Pfeiler darstellen kann. Für dreigliedrige Verbundbrücken ist die Datenlage am besten, so dass diese Therapie die vergleichsweise zuverlässigste Prognose ermöglicht. Für mehr als viergliedrige Verbund- brücken liegen keine ausreichenden Daten vor. Die Literatur berichtet hauptsächlich über Verbundbrücken im Seiten- zahnbereich, allerdings kann diese Therapieform unter Beachtung der Konstruktionsempfehlungen auch im Frontzahnbereich verwendet werden. Einen entscheidenden Faktor stellt die starre Verbindung zwischen Zahn und Implantat dar [Beuer et al., 2016; Block et al., 2002; Bragger et al., 2005; Gunne et al., 1999; Koth et al., 1988]. Waren Verbundbrücken nicht rigide UNIV.-PROF. DR. FLORIAN BEUER, MME Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Funktionslehre und Alterszahnmedizin, Centrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Charité – Universitäts- medizin Berlin Aßmannshauser Str. 4–6, 14197 Berlin Foto: privat UNIV.-PROF. DR. HANS-JOACHIM NICKENIG, M.SC . Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie, Uniklinik Köln Kerpener Str. 62, 50937 Köln Foto: Fotostudio Gelle Köln 46 | POLITIK

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