Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 110, Nr. 10, 16.5.2020, (1014) DIE ZM-KOLUMNE RUND UM DIE RELEVANTEN PRAXISFRAGEN Gewerbesteuer: die Abfärbetheorie Sehr geehrter Herr Henrici, ich bin seit 20 Jahren in einer soliden Praxis im Ruhrgebiet niedergelassen. Mein Behandlungsspektrum umfasst Implantate, große prothetische Arbeiten sowie Funktionstherapie. Meine angestellte Zahnärztin bietet seit einiger Zeit – ohne Rücksprache mit mir – verstärkt ästhetische Leistungen an: Veneers, Bleaching und Aligner-Schienen. Ich denke schon, dass es dafür eine Nachfrage in meiner Praxis gibt, doch wie sieht es steuerlich aus? Ein Kollege meinte, die Praxisumsätze würden damit automatisch Gewerbesteuer- oder Umsatzsteuer-pflichtig („Abfärbetheorie“). 52 | PRAXIS

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