Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 110, Nr. 10, 16.5.2020, (970) Leserforum Foto: pictworks – stock.adobe.com KALIBERANGABEN NICHT AUF WAFFENTYP SCHLIEßEN Zum Beitrag „Intrakranieller Fremdkörper als Ursache für Kieferschmerzen?, zm 9/2020, S. 78–79. Vielen Dank für diese wirklich interessante und außergewöhnliche Falldarstellung. Ich erlaube mir allerdings anzumerken, dass es nicht möglich und methodisch falsch ist, aufgrund einer DVT-Aufnahme eines Projektils auf den Waffentyp (in Ihrem Fall einen Automat Kalaschnikow) zu schließen. Die von Ihnen angegebene Kaliberangabe 7,62mm x 39mm ist korrekt, allerdings beschreibt bei metrischen Kaliberangaben die erste Zahl (7,62 mm) immer den Geschossdurchmesser, die zweite Zahl (39 mm) aber nicht etwa die Länge des Geschosses – wie in Ihrem Fall angenommen –, sondern die Hülsenlänge der Patrone, in der das Geschoss steckt und worin sich das Treibladungspulver befindet. Der Geschossdurchmesser 7,62mm ist weltweit – zivil wie militärisch – sehr verbreitet, egal aus welchem Kaliber und bei welcher Waffe er Verwendung findet. Lukas Straubinger, Balingen ZU ERNST STUCK DISTANZIERUNG ANGEBRACHT Zur Serie „Täter und Verfolgte im Dritten Reich: Ernst Stuck – sein Handeln bleibt ohne Folgen“, zm 7/2020, S. 74–76. In der zm 7/2020 veröffentlichten Sie einen weiteren Teil der wichtigen Serie „Täter und Verfolgte im Dritten Reich“. Diese stellt sehr unangenehme Tatsachen bloß, sie holt dabei ehemalige Kollegen wie Loos, Euler und Stuck von einem Sockel, der ihnen niemals zugestan- den hat. Ich war lange Jahre im Vorstand eines zahnärztlichen Vereins, der nach dem Krieg ganz unbekümmert – zum Glück vor meiner Zeit – seine „Otto-Loos-Medaille“ verliehen hat, und das über Jahrzehnte. Dies war ein Fehler, der nun allen Verantwortlichen bewusst sein muss. Auch mir, der ich einer deutlich jüngeren Gene- ration angehöre. Die älteren Kollegen aber, die es von Anfang an eigentlich besser hätten wissen müssen, sollten diesen Fehler einsehen: Medaillen mit solchen Namensträgern hätte es nach 1945 niemals geben dürfen. Hier wäre endlich eine Distanzierung angebracht. Die Überschrift „Ernst Stuck – sein Handeln bleibt ohne Folgen“ ist allerdings etwas unglücklich gewählt: Seine Überzeugungen wie noch Anfang 1945 die Durchhalteparole „Treu und gehorsam folgen wir dem Führer bis zum Sieg“ und sein Einfluss („Neuregelungen der Judenfrage“ und „Ausschaltung der Juden“) hatten nämlich in der Realität vor Kriegsende ganz furchtbare Folgen. Insofern wäre die Überschrift „Sein Handeln blieb ungesühnt“ besser gewesen. Dr. Paul Schmitt, Frankfurt am Main ÜBERALTERTE PRAXISINHABER PRAXISSCHLÜSSEL RECHTZEITIG UMDREHEN Seit dem Wegfall der Altersgrenze und meist fehlender Nachfolger/innen für Einzelpraxen praktizieren nicht wenige Praxisinhaber/innen weit über den Renteneintritt hinaus. Sofern man gesundheitlich in der Lage ist, alle Befunde zu erheben und zu behandeln, ist dies kein Problem. Gegenteiliges stelle ich jedoch in den letzten Jahren verstärkt fest. Es werden nur noch solche Behandlungen durchgeführt, zu denen man körperlich noch in der Lage ist. Vieles bleibt unbefundet und/oder unbehandelt, wird als „noch gut“ abgenickt. Damit tut man den Patienten unrecht. Man sollte so ehrlich sein und den Praxisschlüssel beizeiten umdrehen, ob mit oder – man richte sich rechtzeitig finanziell darauf ein – ohne Praxisverkauf. Wenn sich diese Situation weiter verfestigt, sind meines Erachtens strenge Gesundheitsprüfungen oder die Wiedereinführung von Altersgrenzen unabdingbar. Dr. Isabel Hespe-Umfermann, Detmold

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