Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 110, Nr. 10, 16.5.2020, (1044) § 5. Die Stelle ist für den Ausgleich dieser Rechnungen gegen- über der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zuständig. Vor Ausgleich der Rechnung prüft die rechnungsbegleichende Stelle die Rechnung auf Plausibilität im Abgleich mit dem ge- mäß § 3 Abs. 1 abgestimmten Bedarf. (2) Die für die Finanzierung der Schutzausrüstung nach dieser Vereinbarung erforderlichen Mittel werden von den Kran- kenkassen derselben Kassenart mit Mitgliedern mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Kassenzahnärztlichen Vereini- gung aufgebracht. Soweit die Verbände der Krankenkassen keine abweichende Regelung treffen, finden die jeweiligen auf der Gesamtvertragsebene getroffenen Vereinbarungen zum Sprechstundenbedarf Anwendung. § 7 Inkrafttreten, Befristung (1) Die Vereinbarung tritt am 30. März 2020 in Kraft. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30. Juni 2020. Die Vertragspartner werden spätestens einen Monat vor Ablauf der Vereinbarung prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. (2) Die Vertragspartner werden die Vereinbarung unbeschadet der Befristung nach Absatz 1 aufheben, sobald die durch den Coronavirus geschaffene besondere Situation nicht mehr besteht. Köln/Berlin, den 15.04.2020 ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN (ZKN) VERLUST VON MITGLIEDSAUSWEISEN Folgende Ausweise wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt: Nr. 3420 von Dr. Harald Scheja, Nr. 1207 von Klaus Adrian Hannover, den 30.04.2020 NACHRUF Zum Gedenken an Prof. Dr. Fritz Beske D as große Thema seines beruflichen Wirkens, seiner standes- und ge- sundheitspolitischen Aktivitäten, Initiativen und Projekte war eine bedarfs- gerechte, qualitativ hochstehende, solide finanzierbare und vorausschauende Ge- sundheitsversorgung im Rahmen eines freiheitlichen Systems. Dafür engagierte sich Prof. Dr. Fritz Beske bis ins hohe Alter als Arzt, Wissenschaftler, Forscher, Hoch- schullehrer, Politikberater, politischer Beamter und Mitglied vieler Gremien und Organisationen nicht zuletzt mit einer Fülle bedeutender Publikationen, Gut- achten, Analysen und Stellungnahmen. Ende März ist der hochgeachtete Mediziner 97-jährig gestorben. Der Sohn eines praktischen Arztes, geboren im pommerschen Wollin, begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium an der Universität Kiel und der Promotion 1952 als wissenschaftlicher Assistent am Kieler Hygiene-Institut, erwarb zwei Jahre später an der Universität Michigan/USA den Master of Public Health und wurde 1958 Referent in der Gesundheitsabteilung des schleswig-holsteinischen Innenministe- riums. Von 1961 bis 1964 arbeitete Beske als internationaler Beamter im Europäischen Büro der Weltgesundheitsorganisation (WHO). 1965 kehrte er ins Kieler Innen- ministerium zurück, wurde 1971 für zehn Jahre Staatssekretär im Sozialministerium. 1975 erfolgte die Gründung des später nach ihm benannten „Instituts für Ge- sundheits-System-Forschung“ (IGSF). Mit einer eigenen Schriftenreihe gab das ISGF unter seiner Leitung auf analytischer Grundlage präzise Empfehlungen und klare Antworten auf drängende Fragen, Probleme und künftige Herausforderun- gen des deutschen und des europäischen Gesundheitswesens. Jährlich luden Beske und das IGSF im Rahmen der „Kieler Woche“ zu Podiums- diskussionen und anderen Veranstaltun- gen ein, auf denen unterschiedlichste As- pekte des Gesundheitssystems behandelt wurden. Teilnehmer war regelmäßig auch der damalige Präsident der Bundeszahn- ärztekammer: Gerne erinnere ich mich an den intensiven Gedankenaustausch mit führenden Vertretern der Krankenkassen, Gesundheitspolitikern und Standesvertre- tern, der in aufgelockerter Runde bei der anschließenden traditionellen Aalregatta vertieft wurde. Stets zeigte sich Beske un- abhängig und unbestechlich im Urteil, als verlässlicher Partner und Freund der Zahn- ärzteschaft, trat überzeugend für deren Freiberuflichkeit ein und legte damit den Grundstein für eine vertrauensvolle kolle- giale Zusammenarbeit. In zahlreichen Veröffentlichungen des Instituts konnten wir unseren Standpunkt vertreten. Im Laufe seiner Karriere wurde Prof. Beske vielfach ausgezeichnet und geehrt. 1976 erhielt er das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland, 1986 das Verdienstkreuz 1. Klasse und 2012 das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens. Bereits 1973 verlieh ihm die Medizinische Fakultät der Universität Lübeck eine Honorarprofessur; 2008 dankte ihm die deutsche Ärzteschaft für seine Verdienste mit der Paracelsus-Medaille. Die Gesundheitswissenschaft verliert mit ihm einen großen Repräsentanten, einen Fachmann mit außerordentlichem Sach- verstand, der deutliche Worte nicht scheute. Für uns war er ein unbeirrter Streiter für eine fachlich autonome Zahnmedizin auf konsequent freiberuflicher Basis. \ Dr. med. Dr. med. dent. Jürgen Weitkamp Ehrenpräsident der Bundeszahnärztekammer Foto: privat Prof. Dr. Fritz Beske 82 | BEKANNTMACHUNGEN

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