Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm 110, Nr. 11, 1.6.2020, (1172) Vorschau THEMEN IM NÄCHSTEN HEFT – ZM 12 ERSCHEINT AM 16. JUNI 2020 CME Follikuläre Zyste im Kindesalter COVID-19 Ambulanzen in den EU-Ländern Foto: Kämmerer Foto: UZB Zahnarzt liefert Antibiotika per Drohne aus Im Willows Dental and Implant Center praktizieren Dr. Vicki und Dr. Neel Barchha gemeinsam mit vier Kollegen. Das Ehepaar hat sich zwar mit Wombourne in einem beschaulichen 13.000-Seelen-Dorf in der Nähe von Wolverhampton, England, nieder- gelassen – aber trotzdem jede Menge Spaß an innovativem und provokantem Praxismarketing. „Gestern haben wir die erste Notfall- drohnenlieferung von Medikamenten [...] durchgeführt“, schrieb die Praxis am 2. Mai auf ihrem Instagram-Account und lieferte ihren Followern ein kurzes Video und eine Detailbeschreibung. „Bisher haben wir in der COVID-19-Krise über 167 Kunden durch unsere berührungs- lose Aktion in Notfallsystemen geholfen [...] diesmal dachten wir, wir würden noch einen Schritt weiter gehen.“ Ergebnis: Als ein langjähriger Patient ein Antibiotikum benötigte, lieferte die Praxis nicht per Pkw, sondern via Mavic-Pro- Drohnen und Satellitennavigation. Dass dazu ein paar sorgfältige Eingriffe in die Software nötig waren, damit die Drohne die zusätzliche Last tragen kann, ver- schweigt das Willows Dental and Implant Center nicht. „Wir haben unserem sehr dankbaren, wenn auch leicht verwirrten Kunden innerhalb von sieben Minuten erfolgreich mit Antibiotika beliefert“, heißt es in dem Instagram-Post. Auf den vergleichbaren Facebook-Post, der mittlerweile gelöscht ist, folgte kein Hype – sondern eine Ermahnung der ört- lichen Polizei. Stilecht erfolgte Barchhas Entschuldigung über die Sozialen Medien (diese ist allerdings auch nicht mehr verfügbar). Darin hieß es: „Als Zahn- arztpraxis, die ständig die Grenzen der Patientenversorgung überschreitet, scheinen wir bei der Durchführung von Drohnenlieferungen wichtiger Medika- mente an bedürftige Kunden während des Lockdowns einige Menschen [...] verärgert zu haben, die das Fliegen von Drohnen sehr ernst nehmen und uns der Polizei meldeten.“ Augenzwinkernd geht es weiter: Sie könnten versichern, schreibt das Ehepaar, dass niemand verletzt wurde und der Patient keine Schmerzen mehr hat. Und: „We‘re sorry for thinking too far outside the box.“ Drohnen sind in Großbritannien legal, aber die Betreiber müssen registriert sein und das Fluggerät muss die Erlaubnis der Zivilluftfahrtbehörde haben, in der Nähe von Städten zu fliegen. Foto: Instagram – willowsdentalandimplantcentre 114 | ZU GUTER LETZT

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