Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11
zm 110, Nr. 11, 1.6.2020, (1113) zung der Spraynebel-Absaugung ist eine Reduktion des Spraynebels von durchschnittlich 60 Prozent möglich. Jatzwauk bedauert, dass die praxiserprobten Absaugregeln heute nur noch ungenügend vermittelt werden. Dazu zählen: \ Die Assistenz führt mit einer Hand die Spraynebel- Absaugkanüle und mit der anderen den Patientenkopf. Der Zahnarzt führt das Präparationsinstrument und leistet bei Bedarf auch Haltearbeit. \ Der Zahnarzt und die Assistenz müssen durch richtige Lagerung des Patienten einen guten Einblick in die Mundhöhle haben. \ Das Abhalten von Lippe, Wange und Zunge verbessert die Sicht und die Platzverhältnisse in der Mundhöhle. \ Das Präparationsinstrument darf in seiner freien Füh- rung nicht von der Absaugkanüle behindert werden. \ Die Kanülenöffnung muss möglichst nahe an das unmittelbare Arbeitsgebiet herangeführt werden, um den Spray nach der Kühlung des Präparationsgebiets möglichst vollständig zu erfassen. \ Die Absaugkanüle wird von der Gegenseite zur Behandlungsseite geführt. \ Die Hand, die die Spraynebel-Absaugkanüle führt, muss sicher abgestützt sein, um eine vorzeitige Ermüdung zu vermeiden. \ Die Lippe darf nicht zwischen Spraynebel- Absaugkanüle und Zahnreihe eingeklemmt werden. \ Während des Absaugens am liegenden Patienten sollte ein kleiner Flüssigkeitsrest in der Mundhöhle verbleiben. Dadurch wird eine gute Abdichtung zwischen Zungenrücken und Gaumensegel ausgelöst (freie Nasenatmung vorausgesetzt). Einer Aspiration beziehungsweise einem Verschlucken wird dadurch vorgebeugt. \ Beim Absaugen im Unterkiefer von der lingualen Seite muss die Spraynebel-Absaugkanüle die Zunge vorsichtig abhalten. Sie darf bei einer solchen Stellung nicht zu weit nach dorsal geführt werden (Herabdrücken des Zungenrückens), da sonst der Würgereflex provoziert und der Rachenverschluss geöffnet wird. \ Die behandschuhten Finger eignen sich zum Abhalten von Lippe beziehungsweise Wange zur Eröffnung des Vestibulums besser als ein Mundspiegel (außer im Molarengebiet). \ Am Ende einer Behandlungsphase wird eine Schluss- absaugung durchgeführt. Dazu wird der Patientenkopf auf die Seite der Assistenz rotiert. Die Restflüssigkeit wird von der Wangeninnenseite abgesaugt. Da eine Infektion möglicherweise unbemerkt bleibt, müssen alle etablierten Hygieneregeln stets bei allen PatientInnen eingehalten und die verwendeten Schutzmaterialien sach- gerecht und sicher als Praxisabfall entsorgt werden. Bislang liegt keine offizielle Meldung zu einer Infektion mit SARS-CoV-2 in einer deutschen Zahnarztpraxis vor. Wenn alle Beteiligten die ohnehin strengen Hygieneschutz- maßnahmen einhalten und nachweislich infizierte Patien- tInnen weiterhin in die Schwerpunktpraxen überwiesen werden, können zahnärztliche Behandlungen durchgeführt werden. Hygiene war, ist und bleibt das oberste Gebot und jegliche Routine muss immer wieder selbst überprüft werden. LL Notfallversorgung von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten 1. Räumliche oder organisatorische Trennung der an COVID-19 erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde. 2. Vor Betreten der Praxis legt der Patient einen Mund-Nasen-Schutz (chirurgisch oder textil) an und er desinfiziert sich die Hände. Er wird sofort ins Behandlungszimmer geführt. Er legt den MNS erst unmittelbar vor der Behandlung ab. 3. Vor der Behandlung ist die Mundhöhle des Patienten mit einer antiviralen Lösung zu spülen. Gegenwärtig können dazu Lösungen auf der Basis von Octenidin, PVP-Iod oder H 2 O 2 empfohlen werden, auch wenn es dafür bisher keine wissenschaftliche Evidenz gibt. 4. Die besondere (zusätzliche) Schutzkleidung des Teams besteht aus einem Schutzkittel. Chirurgischer Mund-Nasen-Schutz, Visier sowie Schutzhandschuhe gehören zur Standardhygiene. 5. Auf Aerosol-produzierende Behandlungsmaßnahmen sollte möglichst verzichtet werden. Dies erreicht man durch einen weitgehenden Verzicht auf Ultraschallhandstücke, Turbinen, Pulverstrahlgeräte und piezochirurgische Geräte. 6. Ist ein Einsatz wassergekühlter Übertragungsinstrumente notwendig, muss das Team anstelle des chirurgischen Mund-Nasen-Schutzes eine FFP2/3-Maske tragen. Kofferdam ist empfehlenswert. Auf eine effiziente Sprühnebelabsaugung ist zu achten. 7. Nach der Behandlung und vor Ablegen der Schutzkleidung erfolgt eine Desinfektion der Schutzhandschuhe. Nach Ablegen der Schutzhandschuhe sind die Hände zu desinfizieren. 8. Bei der Hände-, Instrumenten- und Flächendesinfektion, der Wäscheaufbereitung sowie der Abfallentsorgung sind keine Abweichungen vom routinemäßigen Verfahren erforderlich. Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin Foto: Lutz Prof. Dr. Lutz Jatzwauk | 55
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