Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm 110, Nr. 11, 1.6.2020, (1065) Anzeige 1/2 hoch xxx Zum anderen muss jede einzelne KZV entscheiden, ob sie die Liquiditätshilfe annehmen oder diese aber gemäß der bestehenden sogenannten Opt-out-Regelung bis zum 2. Juni ablehnen will. In intensiven Gesprächen mit den KZVen erörtern wir daher sämtliche wirtschaftlichen, politischen und medialen Konsequenzen, die mit einer Annahme oder Ablehnung der Liquiditätshilfe verbunden sein könnten. Dabei gilt es einerseits zu beachten, dass sich eine aktuell noch gute Liquiditätslage einer KZV durch die Corona-bedingten Fallzahlrückgänge seit März in der zweiten Jahreshälfte beginnend oder auch im Falle einer zweiten oder dritten Pandemie-Welle schnell dramatisch verschlechtern kann. Andererseits muss jede KZV mit Blick auf ihre individuelle vertragliche Situation abwägen, ob die Liquiditätshilfe für ihre Mit- glieder sinnvoll ist und den gewünschten langfristigen Effekt erzielen kann. In Gesprächen mit dem BMG konnten wir zwischen- zeitlich klarstellen, dass es sich bei der beschlossenen Abschlagszahlung in Höhe von 90 Prozent der 2019 gezahlten Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen definitiv nicht um eine Budgetobergrenze handelt, wie dies bereits von einigen Krankenkassen interpretiert worden war. Unmissverständlich und vollumfänglich wurde die Rechtsauffassung der KZBV bestätigt, dass die Liquiditätshilfe eben nicht als Budget- obergrenze missinterpretiert werden darf, sondern alleine dazu dient, die wirtschaftlichen Auswirkungen rückläufiger Fallzahlen auf Zahnarztpraxen, die durch die COVID-19-Epidemie entstehen, zu begrenzen – und auch nur in diesem Fall Wirkung entfaltet. Die nun gültige Verordnung sieht eine Evaluationsklausel vor, nach der das BMG bis zum 15. Oktober 2020 die Aus- wirkungen der Regelung auf die wirtschaftliche Situation der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte über- prüfen muss. Seien Sie versichert: Wir werden wie bisher mit aller Kraft und unbeeinflusst von allen Anwürfen daran arbeiten, dass sich die Krise nicht zu einem Fiasko für die Zahnärzteschaft und die vertragszahnärztliche Versorgung auswächst. Dazu gehört, dass wir trotz aller Enttäuschung auch weiterhin alle politischen Möglich- keiten und Optionen für Sie ausloten werden, um im Herbst doch noch zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, durch die die Zahnärzteschaft mit ihren Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern Schutz vor möglichen wirtschaftlichen Folgen erhält. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV www.omnichroma.de Die Zukunft der Komposite: Stufenlos von A1 bis D4 in einer einzigen Spritze Die Zukunft der Komposite. Vom Entwicklungspionier. Farbe aus Licht: Zum ersten Mal entstehen Farben nicht durch zugesetzte Pigmente, sondern durch gezielt erzeugte strukturelle Farben, kombiniert mit der Reflexion der um- gebenden Echtzahnfarbe. Das Phänomen OMNICHROMA nutzt hierzu die Smart Chromatic Technology sowie die sphärischen Füllkörper von TOKUYAMA, die nach dem „Zuchtperlen-Prinzip“ gewonnen werden. Das Ergebnis: Ein einziges Komposit für alle Farben. Einzigartig ästhetisch. Einzigartig glatt und glänzend. Einzigartig einfach und zeitsparend. WELT- NEUHEIT JETZT TESTEN! | 07

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