Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11
zm 110, Nr. 11, 1.6.2020, (1143) Heil- und Kostenpläne, die in dem Zeitraum vom 30.09.2019 bis zum 31.03.2020 genehmigt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis einschließlich zum 30.09.2020. Für Versorgungen, die nicht bis zum 30.09.2020 durchgeführt werden können, ist ein neuer Heil- und Kostenplan zu erstellen. Begutachtungen Die Vertragspartner gehen davon aus, dass erforderliche körper- liche Untersuchungen im Zusammenhang mit Planungsgutach- ten für die BEMA-Teile 2, 3, 4 und 5 grundsätzlich durchgeführt werden können. In geeigneten Fällen kann das Gutachten auch nach Aktenlage erstellt werden; in diesen Fällen sollten dem Gut- achter, soweit möglich, neben Röntgenaufnahmen und Modellen auch Fotos der Gebisssituation zur Verfügung gestellt werden. Bei Mängelgutachten im Bereich Zahnersatz kann auf die körper- liche Untersuchung nicht verzichtet werden. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass eine solche unter Beachtung der empfoh- lenen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen regelhaft durchführ- bar ist. Kann eine Untersuchung nicht stattfinden, ist in Abstim- mung mit dem Gutachter im Einzelfall zu entscheiden, ob unter Berücksichtigung der Problemschilderung durch den Patienten der Auftrag ggf. verschoben werden muss. Ist eine Verschiebung erforderlich und kann die Begutachtung aus diesem Grund nicht rechtzeitig innerhalb der Frist von 24 Monaten gem. § 2 Abs. 3 der Anlage 6 zum BMV-Z bzw. bei andersartigen Versorgungen und sogenannten Mischfällen nicht innerhalb der Frist von 36 Monaten gem. der Protokollnotiz zu § 4 der Anlage 6 zum BMV-Z eingeleitet werden, gilt der Gutachtenauftrag nicht als verfristet. § 2 Abs. 3 Satz 4 der Anlage 6 zum BMV-Z findet insoweit keine Anwendung. Die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gem. § 136a Abs. 4 Satz 3 SGB V bleibt hiervon unberührt. Köln, Berlin, 7. Mai 2020 gez. KZBV / GKV-Spitzenverband Mitteilung der KZBV: In den zm (Ausgabe 9/2020, S. 935) ist die Einberufung zur 8. Vertreterversammlung der KZBV am 01. und 02. Juli 2020 in Köln veröffentlicht worden. Aufgrund der andauernden Corona-Situation wird die Vertreter- versammlung per Videokonferenz durchgeführt. Die Teilnahme der Öffentlichkeit ist über einen Livestream möglich. Interessierte werden gebeten, sich unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse an das Vorstandssekretariat (vorstandssekretariat@kzbv.de ) zu wenden, um eine Akkreditierung für die Teilnahme an dem Livestream zu erhalten. | 85
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