Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 110, Nr. 12, 16.6.2020, (1186) Können COVID-19-Schnelltests oder Antikörpertests in der Zahnarztpraxis angeboten werden? Diese Frage ist derzeit noch nicht klar zu beantworten – hier nehmen das Infektionsschutzgesetz sowie das Medizin- produktegesetz Einfluss. Bislang heißt es, solange es kein diagnostischer Bezug oder Verdacht im Zusammenhang mit einer zahnmedizinischen Erkrankung besteht, sind diese Tests nicht zu veranlassen und können auch nicht ab- gerechnet werden. Auch wenn der Test dem Schutz des Praxispersonals dienen soll, ist damit keine zahnärztliche Leistung verbunden. Sobald das Ergebnis dem Patienten mitgeteilt wird, ist das jedoch eine ärztliche Leistung, die der Zahnarzt den Krankenkassen nicht in Rechnung stellen kann. Bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion muss der Patient an eine dafür ausgestattete Schwerpunktpraxis über- wiesen werden. Die Entnahme des Abstrichs in Nase oder Rachen gehört aktuell nicht zum Behandlungsspektrum. Ist das Fiebermessen in der Praxis bei Patienten sinnvoll? Da Fieber nicht als sicheres Symptom einer SARS-CoV-2- Infektion auftritt, ist die Temperaturmessung kein zuverläs- siger Indikator. Außerdem kann eine erhöhte Körpertempe- ratur auch auf eine Vielzahl anderer Infekte hindeuten und ist daher unspezifisch. Sollte der Patient allerdings vorher angegeben haben, dass weitere verdächtige Symptome vorliegen oder Kontakt zu einem kürzlich Infizierten bestand, ist er an eine Notfall- oder Schwerpunktpraxis zu überweisen. Auch das Robert Koch-Institut (RKI) hat das Fiebermessen als zuverlässige Monitoring-Maßnahme an Flughäfen und Bahnhöfen ausgeschlossen. Aus den RKI-Daten geht hervor, dass mehr als die Hälfte der Infizierten kein Fieber als Symptom zeigt. Ist Corona über das Leitungswasser übertragbar? Grundsätzlich sind alle Trinkwässer, die nach der strengen Trinkwasserverordnung gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sehr gut gegen Viren und somit auch gegen das neuartige Coronavirus geschützt. Sie durchlaufen einen mehrstufigen Reinigungsprozess gemäß dem Multi- barrieren-Prinzip, bei dem besonders die Partikelfiltration ein wirksamer Schritt ist. Weiter werden vor allem behüllten Viren wie SARS-CoV-2 effektiv durch Desinfektion mittels Ozonierung, UV-Bestrahlung und mit Chlor oder Chlor- dioxid beseitigt. Eine Übertragung des Coronavirus über die Trinkwasserversorgung ist nach jetzigem Kenntnisstand Foto: AdobeStock_Studio_Eas VON DER ANWENDUNGSDAUER VON FFP-2-MASKEN BIS ZUR ÜBERTRAGBARKEIT VIA LÜFTUNGSANLAGEN FAQs zu Corona in der Praxis Langsam kehrt der Alltag zurück in die Praxis. Es beginnt eine neue Normalität, denn mit den erweiterten Hygienemaßnahmen und der Patientenunsicherheit hat sich einiges verändert. Im Laufe der Entwicklungen bleiben Fragen. Nicht jede ist grundsätzlich und eindeutig zu beantworten. 16 | PRAXIS

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=