Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
zm 110, Nr. 12, 16.6.2020, (1199) tag traf sich der Krisenstab des UZB, um die COVID-19-Verordnung II des Bundesrats so rasch wie möglich um- zusetzen. Es entstand ein entsprechendes Betriebskonzept und ab dem 19. März war das UZB im reinen Notfall-Modus angekommen. Das Betriebskonzept umfasste folgende wichtige Elemente: \ Alle Stockwerke mit Ausnahme des Erdgeschosses wurden geschlossen, Patiententermine um- oder ab- bestellt, Öffnungszeiten angepasst. \ Vortriagierung bezüglich möglicher COVID-Erkrankung und Einrich- tung eines COVID-Zimmers zur Be- handlung von Verdachtsfällen \ Umstellung auf Online-Lehrbetrieb mittels Zoom \ Umstellung auf Homeoffice soweit möglich \ Aufschalten einer webbasierten und passwortgeschützten Info-Plattform für die Mitarbeiter AB 19. MÄRZ: UZB IM NOTFALLMODUS Der Krisenstab traf sich in der Folge nur noch virtuell. Es stellten sich immer wieder Detailfragen: Wie verhält sich die Lüftung in den Behandlungszimmern? Können die Fenster genügend geöffnet werden? Bringt ein Luftreinigungsgerät etwas? Kann weiterhin mit Lachgas be- handelt werden? Welche zusätzlichen Reinigungsmaßnahmen sind notwen- dig? Welche Mundspüllösungen sollen verwendet werden? Der gemeinsame Standort, die moderne Infrastruktur und die enge organisatorische Verzahnung der Kliniken mit der zentralen Leitung erwiesen sich nun als großer Vorteil. Zur Zugangsregulierung wurde vor dem UZB eine Ampel aufgebaut. Sobald sich zu viele Personen im Empfangsbereich aufhalten, wird diese auf Rot geschaltet, damit die Abstands- regeln eingehalten werden können. Der QR-Code führt zu mehr Informationen auf zm-online.de . COVID-AMBULANZEN ITALIEN „ES ÄNDERT SICH NUR DAS ANZUWENDENDE SICHERHEITSPROTOKOLL“ Eine belastbare Zahl, wie viele COVID-Patienten in Italien zahnmedizinisch versorgt wurden, gibt es nicht, sagt Dr. Ferruccio Berto, Vize-Präsident des italienischen Zahnärzteverbands ANDI im Interview – und berichtet, warum in seinem Land keine eigenen Strukturen für die zahnärztliche Notfallbehandlung während der Pandemie aufgebaut werden mussten. Herr Dr. Berto, wie ist die zahnärztliche Notfallversorgung von COVID-Patienten in Italien organisiert? Dr. Ferruccio Berto: In Italien werden die Patienten mit Verdacht auf COVID-19 isoliert. Patienten, auch mit schwachen Symptomen, die auf COVID-19 zurückzuführen wären, werden in öffentlichen Krankenhäusern auf der Isolierstation untergebracht, damit sie eine adäquate Pflege bekommen können. Die zahnärztliche Notfallbehandlung für diese Patienten wird im Krankenhaus selbst durchgeführt. Patienten, die nicht isoliert wurden, aber potenzielle Überträger des Virus sein könnten, werden in privaten Praxen behandelt. In Italien wird die zahnärztliche Versorgung zu etwa 97 Prozent aller Fälle in privaten Praxen durchgeführt. Man hat sich für dieses Modell entschieden, um die öffentlichen Krankenhäuser zu entlasten. Gleichzeitig wird der Umlauf von infizierten Patienten beschränkt. In Italien mussten wegen des Corona-Virus keine speziellen Strukturen für die zahnärztliche Notfallbehandlung eingerichtet werden? Richtig. Seit jeher gehört es zur Ausbildung der italienischen Zahnärzte, bei Infektionen und sehr gefährlichen Krankheitserregern eine Behandlung durchführen zu können. Dies ist Teil des Curriculums in der Weiterbildung. Dank dieser Voraussetzung ist es uns gelungen, die sozialen Notstände wie die Verbreitung von Hepatitis B und C oder in den 1980er-Jahren das Virus HIV kontrollieren zu können. Es wurde nur eine ganz geringe Zahl an Ansteckungen unter den Patienten sowie unter den Zahnärzten und dem Personal der Praxen registriert. In diesem Kontext ist nun ein Virus aufgetaucht, das sich auf eine ganze andere, neue Art verbreitet, aber gestoppt werden kann – es ändert sich nur das anzuwendende Sicherheitsprotokoll. Ein definitiv neuer Aspekt ist die Luftzirkulation; die Anwendung einer gründlichen Desinfektion sowie die Schutzkleidung für das Personal benötigen eine besondere Sorgfalt. Wie funktioniert die Patientensteuerung zwischen Kliniken und Privatpraxen? Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die präventive telefonische Triage. Falls Symptome beschrieben werden, die auf eine COVID-Erkrankung zurückzuführen sind, oder falls der Patient sich in Gebieten mit einem hohen Infektionsrisiko aufgehalten hat, kann er nicht in einer Privatpraxis behandelt werden, sondern wird an die öffentlichen Einrichtungen überwiesen. Die privaten Praxen behandeln weiterhin zahnärztliche Notfälle, jedoch nicht die bestätigten COVID-Fälle. Der Grund liegt auf der Hand: Die privaten Praxen unterstützen die öffentlichen Strukturen darin, deren Arbeitsbelastung zu verringern, indem die Patienten nicht zu den schon überbelasteten Einrichtungen gehen, wo sie möglicherweise infizierte Patienten antreffen, aber sie können sich auch nicht erlauben, ein Infektionsüberträger zu werden. Wie viele solcher Patienten sind bisher behandelt worden? Bis zum heutigen Tag können wir keine statistisch fundierte Antwort auf diese Frage geben, besonders weil es eine sehr große Anzahl asymptomatischer Fälle bei diesem Virus gibt. Dr. Ferruccio Berto ist Vize-Präsident des italienischen Zahnärzteverbands ANDI. Die Fragen stellte Marius Gießmann. Foto: ANDI Fotos: UZB
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