Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 110, Nr. 12, 16.6.2020, (1200) Ab dem 19. März wurden während des Lockdowns noch etwa 50 Patienten pro Tag behandelt im Vergleich zu den üblichen 350 bis 450 Patiententerminen. Dank der frühzeitigen Aufstockung des Schutzmaterials herrschte im UZB dies- bezüglich nie ein Engpass. Trotzdem war die Beschaffung ein Dauerthema. MNS-, FFP2- und KN95-Masken wurden auf allen möglichen und unmöglichen Kanälen beschafft, teils zu Preisen, die Wochen vorher noch undenkbar waren. VON 400 AUF 50 SCHRUMPFTE DIE ZAHL DER PATIENTEN Mitte April war dank der sinkenden Fallzahlen absehbar, dass es eine Lockerung der Maßnahmen auch für den zahnärztlichen Bereich geben könnte. Entsprechend machte sich der Krisenstab Gedanken, wie der Betrieb nach einer allfälligen Aufhebung des Lockdowns wieder hochgefahren wer- den konnte. So waren wir am 16. April bereits gut vorbereitet, als der Bundesrat grünes Licht gab, dass ab dem 27. April wieder praktisch alle zahnärztlichen Behandlungen erlaubt werden, aller- dings unter strengen Schutzauflagen. Die größte Herausforderung für den Restart lag und liegt in der Einhaltung der Abstandsregeln bei Vollbetrieb, wenn neben den 280 Mitarbeitern und 100 Studierenden während eines Tages 350 bis 450 Patienten im Haus zirku- lieren. Darum wurde beschlossen, die Patientenzahlen über vier Wochen langsam hochzufahren. Das Betriebs- konzept enthält unter anderem folgende wichtige Maßnahmen: \ Schrittweise Ausdehnung der Öffnungszeiten \ Versetzte Arbeitsbeginn-, Mittags- und Arbeitsende-Zeiten für die einzelnen Kliniken \ Zeitlich versetztes Einbestellen der Patienten \ Einrichtung eines zusätzlichen Empfangsschalters \ Einrichten einer Zugangs-Signa- lisation zum Gebäude, die auf Rot geschaltet wird, wenn sich zu viele Personen im Foyer befinden. \ Maskenpflicht für alle Personen, die sich im Haus bewegen \ Fiebermessung und Ausfüllen eines Triage-Blatts für alle Patienten \ Benutzung von FFP2-/ KN95-Masken, Face Shields und Kopfhauben bei Behandlungen, bei denen sich Aerosole nicht vermeiden lassen. \ Weitgehender Verzicht auf Ultra- schall und Verbot der Benutzung von Airflow und Turbinen Ab dem 11. Mai durften mit ausdrück- licher Genehmigung des BAG auch die klinischen Kurse für die Studierenden wieder durchgeführt werden, obwohl der Präsenzunterricht an den Universi- täten ansonsten noch verboten ist. Seit dem 18. Mai ist das UZB wieder im Vollbetrieb. Nach wie vor gilt, dass Arbeit so weit möglich im Homeoffice geleistet wird, der Vorlesungsbetrieb ausschließlich via Zoom erfolgt und sämtliche Meetings online stattfinden. Abgesehen vom großen finanziellen Schaden ist das UZB relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Insge- samt sind vier Mitarbeitende positiv auf COVID-19 getestet worden, glück- licherweise sind alle wieder gesund. Die größte Herausforderung sind die Behandlungseinschränkungen für die Dentalhygienikerinnen und die Pro- phylaxe-Assistentinnen, da der weit- gehende Verzicht auf Ultraschall die Arbeit enorm erschwert. \ COVID-AMBULANZEN DÄNEMARK Wenn möglich werden Behandlungen verschoben In Dänemark werden zahnärztlichen Not- fälle von einer telefonischen Anlaufstelle beurteilt. Dort wird festgestellt, ob eine suffiziente vorläufige Behandlung ohne persönlichen Kontakt möglich ist, etwa durch die Verordnung von Schmerzmitteln oder Antibiotika, erklärt Dr. Freddie Sloth-Lisbjerg von der dänischen Dental- vereinigung DDA. Die Idee: Zahnärztliche Notfälle bei COVID-19-infizierte Patienten oder -Verdachtsfällen sollen so verschoben werden, bis der Patient 48 Stunden symptomfrei ist und die Behandlung ohne Infektionsgefahr durchgeführt werden kann. Dieser Ansatz habe sich bewährt, heißt es vonseiten der DDA. Bis jetzt hätten alle zahnärztlichen Notfälle bei COVID-Patienten oder -Verdächtigen „telefonisch geklärt werden können“. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird der Patient zum COVID-19-Test bestellt, erläutert Sloth-Lisbjerg. Davon gibt es 16 Stück im ganzen Land. Fällt der Test negativ aus, kann die Behandlung durch eigener Zahnarzt folgen, bei einem positiven Befund und dringendem Behandlungsbedarf wird der Patient an den COVID-19-Notfalldienst überwiesen. Hierfür gibt es in jeder der fünf dänischen Regionen (vergleichbar mit den Bundes- ländern in Deutschland) jeweils ein regionales COVID-19-Center, wie etwa im Krankenhaus Lillebält in Kolding. Bis jetzt sei es jedoch nicht nötig gewesen, in diesen Centern Patienten zu behandeln, sagt Sloth-Lisbjerg. Foto: Krankenhaus Lillebält Das kleine Zelt Dorf vor dem Krankenhaus Lillebält in Kolding ist das COVID-19-Test- center, wo sich Bürger mit Voranmeldung testen lassen können. Es gibt 16 solcher Center in ganz Dänemark mit einer Kapazität von 50.000 Tests pro Woche. COVID-AMBULANZEN ÖSTERREICH In Österreich sollen die drei staatlichen Universitätszahnkliniken in Wien, Graz und Innsbruck sowie die private Sigmund Freud-Universität in Wien die zahnärztliche Notfallbehandlung von COVID-Patienten sicherstellen. Bisher gab es lediglich in Graz zwei Fälle, die behandelt werden mussten. Der eine Patient war beim Auftreten der Beschwerden wegen seiner COVID- Infektion bereits stationär versorgt, ein weiterer wurde als Verdachtsfall behandelt, erklärt eine Sprecherin. Das Konzept der Klinik definiert unter- schiedliche Maßnahmenkataloge für die drei Phasen Notbetrieb (rasch steigende Infektionsausbreitung), erweiterter Not- betrieb (verzögerte Infektionsausbreitung) und reduzierter Normalbetrieb (geringe Infektionsausbreitung). 30 | POLITIK

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