Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 110, Nr. 12, 16.6.2020, (1202) NEWS NACHWEIS FÜR FORTBILDUNGEN FRIST WIRD UM EIN QUARTAL VERLÄNGERT Angesichts der Corona-Pandemie hat das Bundes- gesundheitsministerium (BMG) zugestimmt, die Frist für den Nachweis vertragszahnärztlicher Fortbildungsmaßnahmen nach § 95d SGB V um ein Quartal zu verlängern. Das bekräftigte das Ministerium in einem Schreiben an die Kassen- zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Die KZBV hatte das Ministerium gebeten, die im SGB V geregelte Frist zur Erbringung von Fort- bildungsnachweisen für die Dauer des durch den Bundestag festgestellten Pandemiefalls zu ver- längern und von Sanktionsmaßnahmen während dieser Zeit abzusehen. Das BMG erwiderte, es könne dieses Ansinnen zwar grundsätzlich nach- vollziehen, halte jedoch die erbetene Fristverlän- gerung aufgrund der bestehenden Angebote von Online-Fortbildungen nicht für geboten. Dennoch sei man bereit, einer Fristverlängerung von zu- nächst einem Quartal zuzustimmen. Damit sieht das BMG nun von Sanktionsmaßnah- men ab. pr Gemäß § 95d Abs. 3 S. 1 SGB V müssen Vertragszahnärzte gegenüber ihrer KZV alle fünf Jahre den Nachweis erbringen, dass sie ihrer Pflicht zur fachlichen Fortbildung während des zurückliegenden Fünfjahreszeitraums im erforderlichen Umfang nachgekommen sind. ZAHNZUSATZVERSICHERUNGEN JEDER DRITTE TARIF IST SEHR GUT Die Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzangebote von 249 Versicherungen verglichen. 88 davon bewertete sie mit „sehr gut“. Einen soliden Basisschutz gibt es schon ab 16 Euro monatlich. Die Anzahl der guten bis sehr guten Zahnzusatz-Tarife ist somit gestiegen. Das heißt, die Versicherten können aus einem großen Angebot auswählen. Gleichzeitig können ältere, bestehende Verträge verglichen werden. Vor einem Wechsel sollte aber ge- prüft werden, ob und inwieweit die Leistungen zu Vertragsbeginn eingeschränkt sind – etwa in Form einer monatelangen Wartezeit oder einem reduzierten Schutz in den ersten Jahren. Daher gilt weiterhin: Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt sich zeitig und so lange das Gebiss noch weitestgehend intakt ist. Welche Zahnzusatzversicherung kommt für den oftmals teuren Zahnersatz wie Kronen oder Implantate am meisten auf? Für die beste Leistung bezahlt ein 43-jähriger Ver- sicherter zwischen 36 und 46 Euro Monatsbeitrag und kann dafür im Regelfall eine komplette Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung, gegebenenfalls in Kombination mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, erwarten. Die besten Zusatzversicherungen bieten die Barmenia, die Württembergische Gemeinde-Versicherung (WGV), die Huk Coburg, die Deutsche Familienversiche- rung (DFV) und die Bayerische Versicherung. Einige Beiträge steigen bis auf maximal 88 Euro pro Monat. Dafür wird der Eigenanteil beim Zahnersatz aber komplett erstattet. Die Stiftung Warentest weist in ihrem neuen Versicherungsvergleich darauf hin, dass besonders bei teuren Implantaten oder bei Kieferknochenaufbauten zahlreiche Ver- sicherungen ihre Leistungen dann doch beschränken. Vor dem Abschluss lohnt sich also der prüfende Blick auf die Versicherungskonditionen und das Kleingedruckte in der Leistungsvereinbarung. LL INFOGRAFIK KARIESBEFALL IM INTERNATIONALEN VERGLEICH Die Mundgesundheit der Jugendlichen hierzulande ist herausragend. In der Altersgruppe der 12-Jährigen nimmt Deutschland im internationalen Ver- gleich einen der besten Plätze ein. 32 | NACHRICHTEN

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