Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
zm 110, Nr. 12, 16.6.2020, (1215) Die Ausgaben für Verbrauchsmaterialien zur Händehygiene und zur Flächen- desinfektion beliefen sich im Jahr 2016 im Mittel auf rund 2.600 Euro beziehungsweise rund 1.500 Euro pro Zahnarztpraxis. Beide Posten stehen in unmittelbar proportionalem Zusam- menhang mit der Anzahl der Behand- lungen und damit mit der Anzahl der Patientenkontakte. Daran wird die starke Abhängigkeit der Hygienekosten von der Anzahl der behandelten Patienten deutlich. Bei den Gerätekosten entfielen die meisten Ausgaben auf das Reinigungs- und Desinfektionsgerät sowie auf den Autoklav: Durchschnittlich beliefen sich die Abschreibungen und Betriebs- kosten im Jahr 2016 auf rund 2.500 Euro für das erstgenannte und auf rund 2.100 Euro für den Autoklav. SACH- UND PERSONALKOSTEN STEHEN IM VERHÄLTNIS 1:2 Untersucht wurde auch das Verhältnis der Sach- und Personalkostenanteile an den Gesamthygienekosten. Wäh- rend sich die mittleren Gesamthygiene- kosten im Jahr 1996 noch zu etwa zwei Dritteln aus Sachkosten (63,9 Pro- zent) und zu gut einem Drittel aus Per- sonalkosten (36,1 Prozent) zusammen- setzten, kehrte sich dieses Verhältnis bis 2016 um, so dass die Sachkosten nur noch ein Drittel ausmachen (33,5 Prozent), die Personalkosten jetzt hin- gegen zwei Drittel (66,5 Prozent). Kurz gefasst: Sach- und Personalkosten stehen im Verhältnis von 1:2. Einzelpraxen liegen mit durchschnitt- lich 65.000 Euro Jahreskosten auf einem geringeren Niveau als die übri- gen Praxisformen, deren Mittelwert mit rund 87.000 Euro beziffert wird. Einzelpraxen, so das Fazit, gleichen sich untereinander mehr hinsichtlich ihrer Gesamthygienekosten als dies andere Praxisformen untereinander tun. Die Studienautoren schreiben: „Die Gesamthygienekosten in deutschen Zahnarztpraxen jeglicher Praxisform beliefen sich im Jahr 2016 auf durch- schnittlich rund 70.000 Euro. [...] Beim Vergleich von Einzelpraxen mit ande- ren Praxisformen fällt zunächst auf, dass die Gesamthygienekosten von Einzelpraxen mit durchschnittlich rund 65.000 Euro auf einem geringeren Niveau rangieren als die der übrigen Praxisformen mit einem Mittelwert von rund 87.000 Euro; Einzelpraxen- gleichen sich untereinander mehr hin- sichtlich ihrer Gesamthygienekosten als dies andere Praxisformen unter- einander tun. Bei den tendenziell grö- ßeren anderen Praxisformen macht sich zudem offensichtlich eine stärkere Arbeitsteilung als Skaleneffekt bemerk- bar: Liegt das Verhältnis von Sach- zu Personalkosten bei Einzelpraxen durchschnittlich noch bei ziemlich genau 1:2, so verringert sich der Personal- kostenanteil bei den sonstigen Praxis- formen, so dass dieses Verhältnis nur noch 1 : 1,7 beträgt.“ Jordan erläutert: „Wir haben am IDZ Vorgängerstudien gemacht, vor zehn Jahren sind zwei Drittel der Hygiene- kosten auf Materialien und Geräte gefallen und ein Drittel auf Personal- kosten. Dieses Verhältnis hat sich in den letzten drei Studien total umge- kehrt. Der Anstieg der Personalkosten ist ein kontinuierlicher Trend seit 1998. Bei den Gehältern kann ein Zahnarzt nicht sparen, bei den Ver- brauchsmaterialien sind die Mög- lichkeiten diesbezüglich ein bisschen größer. Aber insgesamt ist zu sagen, dass hohe Fixkosten für Arbeitgeber immer problematisch sind. Es scheint so zu sein, dass die Gehälter unver- hältnismäßig mehr gestiegen sind als die Kosten für Verbrauchsmateria- lien.“ Modellanwendung Beispiel 1 – die modellhaft geschätzten jährlichen Gesamthygienekosten einer fiktiven Einzelpraxis mit Durchschnittsausprägungen gleichen dem Gesamthygienekostenmittelwert aller Einzelpraxen Merkmal Sockelbetrag Standort in einem der neuen Bundesländer Patienten pro durchschnitt- lichem Tag Anzahl der Behandlungs- einheiten Praxisfläche in qm Anzahl der Zahnärzte Anzahl der ZFA jährliche Gesamthygienekosten laut Modell (Summe aus Kostenbeiträgen) Mittelwert der jährlichen Gesamthygienekosten aller Einzelpraxen Quelle: IDZ Modell Regressionsgewicht 17.610 € – 6.261 € 1.088 € 2.009 € 17 € 926 € 2.404 € Fiktive Einzelpraxis mit Durchschnitts- ausprägungen Ausprägung – altes Bundesland 27 3 160 1,33 3,90 Kostenbeitrag 17.610 € 0 € 29.376 € 6.027 € 2.720 € 1.231,58 € 9.375,60 € 66.340 € 64.444 € Prof. Dr. A. Rainer Jordan, Wissenschaftlicher Direktor des IDZ Foto: IDZ | 45
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