Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
zm 110, Nr. 12, 16.6.2020, (1216) Wie aber ist das iDZ zu diesen detail- lierten Ergebnissen gekommen? Jor- dan: „Ein Begeher hat in Vorbereitung auf die Studie jeden Arbeitsschritt einer Helferin sekundengenau protokolliert. Dafür hat er ihre Arbeit einen ganzen Tag begleitet, jeder Handgriff wurde ge- stoppt und aufgezeichnet. Damit wur- de sichergestellt, dass die Zeitabläufe, die für die Studie verwendet wurden, korrekt sind.“ WELCHE MAßNAHMEN DAUERN AM LÄNGSTEN? So lange sich gesetzliche Vorgaben nicht ändern, bleiben die Ergebnisse des Begehers dauerhaft. „Wenn sie sich allerdings ändern, wenn zum Beispiel Instrumente nicht mehr nur sterilisiert, sondern vorher gewaschen und einge- schweißt werden müssten, müssten wir nachjustieren.“ Denn das wären völlig neue Arbeitsbedingungen, die Zeiten für diese Arbeitsschritte müssten dann ebenfalls neu protokolliert werden. Die Studienautoren erläutern: „Zu den beiden längsten Zeitaufwänden, die in den Zahnarztpraxen jeweils über den gesamten Beobachtungstag gemessen worden waren, erwiesen sich die Dauer für die maschinelle Reinigung und Desinfektion sowie für die Vor- und Nachbereitungen rund um die Be- handlungen: Durchschnittlich waren die Praxismitarbeiterinnen am Auf- nahmetag eine volle Stunde (Median) vor allem mit dem Beladen und Ent- laden des Reinigungs- und Desinfek- tionsgeräts sowie mit der anschließen- den Prüfung und Nachbereitung der so aufbereiteten Instrumente beschäftigt. Mit der Vor- und Nachbereitung der einzelnen Behandlungen am Auf- nahmetag verbrachten die zahnmedi- zinischen Fachangestellten im Durch- schnitt gute anderthalb Stunden (Median). 53 SEKUNDEN FÜR DIE HÄNDEHYGIENE Für die Berechnung der Personalhygiene- kosten waren aber nicht nur die un- mittelbar beobachteten Längen der Zeitaufwände relevant, sondern auch die Hochrechnungen auf die gesamte Zahnarztpraxis, wodurch aufgrund ihrer Häufigkeit auf Praxisebene man- che Tätigkeiten besonders ins Gewicht fielen.“ De Zeitaufwände für die mit Hände- hygiene assoziierten Handlungen lag bei insgesamt 53 Sekunden. Vor allem in Praxen mit stärkerer Arbeitsteilung, in der die beobachteten ZFA sich mehr auf Hygieneaufgaben konzentrierten und seltener im Behandlungsraum as- sistierten, wurden insgesamt kürzere Zeitaufwände für Händehygiene ge- messen. Denn Anlässe für Händehygiene stellen vor allem Patientenkontakte dar. Maßnahmen der Händehygiene werden sowohl von den zahnmedizi- nischen Fachangestellten als auch von den Zahnärztinnen und -ärzten vollzogen. Auch regionale Unterschiede bei den Hygienekosten legt die Studie dar. Die Gesamthygienekosten liegen in Zahn- arztpraxen der alten Bundesländer im Mittel höher als in den neuen. So lie- gen die Mittelwerte in der günstigsten Region Thüringen bei 45.000 Euro, wohingegen Zahnärzte in Baden-Würt- temberg 95.000 Euro im Jahr für Infek- tionsprävention einplanen müssen. Die Studienautoren stellen fest, dass die Gesamthygienekosten in Zahnarzt- praxen der alten Bundesländer im Mit- tel höher als in den neuen sind. Dabei ist anzumerken, dass sich die Praxis- strukturen zwischen den Regionen bis- weilen deutlich unterscheiden. Jordan: „Der Unterschied zwischen Westen und Osten liegt darin begrün- det, dass die Gehälter in den neuen Bundesländern niedriger sind. Deshalb erscheinen die Kosten im Osten güns- tiger, das hat aber nichts mit der Qua- lität der Hygienevorkehrungen zu tun, die ist überall gleich.“ Modellanwendung Beispiel 2 – Die modelhaft geschätzten jährlichen Gesamthygienekosten einer realen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gleichen dem Gesamthygienekostenbetrag, der dort tatsächlich ermittelt wurde. Merkmal Sockelbetrag Standort in einem der neuen Bundesländer Patienten pro durchschnitt- lichem Tag Anzahl der Behandlungs- einheiten Praxisfläche in qm Anzahl der Zahnärzte Anzahl der ZFA jährliche Gesamthygienekosten laut Modell (Summe aus Kostenbeiträgen) faktisch für diese BAG ermittelte Gesamthygienekosten für das Jahr 2016 (aus dem Datensatz) Quelle: IDZ Modell Regressionsgewicht 17.610 € – 6.261 € 1.088 € 2.009 € 17 € 926 € 2.404 € Tatsächliche BAG aus dem Datensatz des Praxissurvey Ausprägung – neues Bundesland (Sachsen-Anhalt) 39 4 245 2,00 6,00 Kostenbeitrag 17.610 € – 6.261 € 42.432 € 8.036 € 4.165 € 1.852 € 14.424 € 82.258 € 83.076 € 46 | PRAXIS
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