Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
untersagen wollte, oder eines Arztes, der durch rechtsextreme Hetzte im Internet auffiel. Gibt es diesen Posten auch in anderen ärztlichen Kammer- bereichen? In anderen Kammern gibt es eine solche Stelle noch nicht. Aber es dauerte auch einige Jahre, bis alle Kammern einen Menschenrechtsbeauftragten hatten. Neben Berlin war es auch Hessen, das hier vor 20 Jahren eine Vorreiterrolle hatte. Der Fall Mollath, der jahrelang unschuldig in einer Psychiatrie saß, der Fall der hessischen Steuerfahnder, die zu Unrecht psychiatrisiert worden waren, und der bundesweit berichtete Fall einer Patientin, die direkt aus der Psychiatrie zur Abschiebung abgeholt worden war, hatten dort Stück für Stück zu einer Aktivierung aller Kammern geführt. Hat die Corona-Pandemie Einfluss auf Ihre Aufgaben? Die Corona-Epidemie hat auch hier vieles überlagert – aber auch auf- gedeckt. Nicht nur in Schlachthöfen werden Menschen auf engstem Raum gehindert, die Corona-Richtlinien einzuhalten. Das Gleiche gilt für Flüchtlingsunterkünfte. Hier haben wir bereits einen Dialog mit dem Sozial- ministerium begonnen. Was würden Sie sich von der Kollegenschaft wie von der Gesell- schaft wünschen, um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein- zudämmen? Oder von den Zahn- ärzten? Generell wünsche ich mir von allen Beteiligten einen sachlichen und ko- operativen Umgang mit den genann- ten Problemen und ein „audiatur et altera pars“ – von Ärztinnen und Ärzten und Zahnärztinnen und Zahn- ärzten sowieso. \ Die Fragen stellte Gabriele Prchala. HINTERGRUND Auch rechtsextreme Hetze und Rassismus machen krank: Das hatte das hessische Ärzteparlament im November 2019 in einer Resolution festgehalten. Die hessi- sche Landesärztekammer wolle dafür Sorge tragen, dass rechtsextreme Hetze in Gesundheitseinrichtungen unterbleibt, teilte sie in einer Pressemeldung mit. Mit der Berufung des Rassismusbeauftragten am 4. Februar 2020 entspricht sie der Forderung der Delegiertenversammlung nach einer Anlaufstelle, bei der rassistische Vorfälle in Einrichtungen des Gesundheitswesens benannt werden können. Zugleich soll sich diese Anlaufstelle um die Entwicklung von Gegen- strategien bemühen. Ausdrücklich unterstützt die Kammer das Aktionsprogramm „Hessen gegen Hetze“, mit dem die hessische Landesregierung Rechtsextremis- mus, Gewalt und Hass im Internet entgegentritt. Die Kammer verweist bei der Berufung des Rassismusbeauftragten auf das der ärztlichen Berufsordnung vorangestellte ärztliche Gelöbnis, in dem es heißt: „Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.“ zm 110, Nr. 12, 16.6.2020, (1247) SOFTWARE Jetzt kostenlos Demo anfordern: Tel.: 02744/9200-31 software@beycodent.de TOPTIMER TERMINPLANER LABOR-EXPRESS LABORABRECHNUNG AZ-CONTROLL ARBEITSZEITERFASSUNG www.beycodent.de | 77
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