Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

zm 110, Nr. 12, 16.6.2020, (1178) Leserforum Foto: stock.adobel.com ALTERSGRENZE FÜR ZAHNÄRZTE? STARKER TOBAK Zum Leserbrief „Überalterte Praxisinhaber: Praxisschlüssel rechtzeitig umdrehen“, zm 10/2020, S. 8. Eine solche Meinungsäußerung zu diesem Thema von einer Zahnärztin, die bestimmt auch weiß, dass ein nicht unwesentlicher Grund der erfolglosen Praxisweitergabe auch daran liegt, dass mittlerweile weit über die Hälfte der zahn- medizinischen Universitätsabschlüsse von Zahnmedizinerinnen erfolgt, die dann in deutlich größerer Zahl eine Niederlassung bzw. eine Übernahme mit der dann notwendigen Verantwor- tung der Selbstständigkeit aus vielen Gründen nicht eingehen wollen. Dann ist dieser Leserbrief nicht nur aus diesem Grund starker Tobak: 1. Was ist „alt“, was ist „körperlich nicht mehr in der Lage sein“? 2. Nach zwölf Jahren als (Ober-)Gutachter kann ich nur sagen, es gibt sehr junge Kollegen und Kolleginnen, denen noch einige Erfahrungen fehlen, es gibt „mittelalte“ Kollegen/-innen, die mehr kommerzielle Aspekte der Indikation sehen, und es gibt (natürlich) ältere Kollegen und Kolleginnen, die eine geringere Motivation aufbringen. Alle diese Einzelfälle – in jeder Altersgruppe – können für Patienten ein Problem werden. Aber es bleiben Ausnahmen! 3. Ein(e) Leserbriefschreiber(in), der/die eine bestimmte Gruppe pauschal verurteilt und dazu Konsequenzen fordert und das aus einem persönlichen Gefühl heraus („stelle ich ... verstärkt fest“), rückt sehr nahe an frag- würdige Meinungsmacher der letzten Zeit im Zusammen- hang mit der Corona-Pandemie. Dr. Stephan Röhricht, Kiel ALTERSGRENZE FÜR ZAHNÄRZTE? ZWISCHEN SCHWARZ UND WEIß Zum Leserbrief „Überalterte Praxisinhaber: Praxisschlüssel rechtzeitig umdrehen“, zm 10/2020, S. 8. In meiner Umgebung kenne ich viele Kollegen (m/w), die bereits locker in Rente sein könnten, sie decken das breite Behandlungsspektrum eines „Hauszahnarztes“ ab und fallen nicht mehr herein auf die diagnostischen Fallen früherer Jahre. Sie zwingen ihre Patienten nicht zu jeder „lege-artis-Behand- lung“, sondern lassen in Absprache mit ihren Patienten auch mal Kompromisse zu. Diese „Rentner“ profitieren von der Ver- meidung denkbarer Fehlerquellen, die sie aus Jahrzehnten kennen. Von ihrer Routine profitieren die Patienten aufgrund zügiger Behandlungen. Die Kenntnis persönlicher und familiärer Hintergründe erleichtert beiden Beteiligten oft komplizierte Entscheidungswege. Und manches, das „als noch gut abgenickt“ wird, mag nicht mehr high-dentistry sein, vermeidet aber manches overtreatment, was auch nicht nur Legende ist. Zwischen Schwarz und Weiß gibt es bekanntlich viele Grautöne. Gewiss: Auch ich habe oft gedacht, sehr gute Zahnheilkunde ginge noch besser, aber dann fiel mir immer das Wirtschaftlich- keitsgebot der Gesetzlichen Krankenversicherung ein, das unsere tägliche Zahnmedizin nicht unbeeinflusst lässt. Regel- mäßige Fortbildung muss selbstverständlich vorausgesetzt werden. Aber ist das eine Frage des Alters? Die Detmolder Kollegin hat vermutlich aus ihrer Sicht schlechte Erfahrungen in ihrer Umgebung gemacht, die sie zu brutal unkollegialen Schlussfolgerungen verleitet: „Strenge Gesundheitsprüfungen und Wiedereinführung von Altersgrenzen“. Immerhin stellt sie die grundgesetzliche Freiheit der Berufsausübung infrage. Für die Einschränkung von Grundrechten muss man aber schon sehr gute Gründe haben – auch wenn dies in Corona- Zeiten Usus zu werden scheint. Das Alter mag sicherlich im Einzelfall eine Limitierung von Berufsausübung darstellen, das bedarf jedoch immer der individuellen Bewertung. Tabletten-, Alkohol- und Drogenabhängigkeit sind gleichfalls Kriterien für die Berufsausübung, sind aber altersunabhängiges Suchtverhalten. Und dann die Sache mit den beiden „linken Händen“: Wohl jeder hat doch wohl einen Mit-Studenten (m/w) aus seinem Semester in Erinnerung, dem man lieber Handschellen angelegt hätte, als ein Skalpell oder ein Winkel- stück in die Hand zu drücken. Die KZBV wird vermutlich detailliert erklären können, was mit der flächendeckenden Versorgung passiert, wenn alle Zahnärzte (m/w) mit 65 (oder gar zum Vorruhestand?) den Praxislöffel abgeben würden oder gar müssten. Die älteren Kollegen und Kolleginnen halten dem System der Gesundheitsversorgung – nicht nur in der Zahnmedizin – die Stange. Einen von denen erkenne ich manchmal morgens im Spiegel. Dr. K. Ulrich Rubehn, Elmshorn

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