Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
zm 110, Nr. 12, 16.6.2020, (1251) B evor ich auf Ihre Fragen eingehe, möchte ich Ihnen Mut für die Zukunft machen. Auch wenn die vergangenen Wochen und Monate für alle Praxisbetreiber schwierig waren, so bekomme ich immer öfter zu hören, dass die Praxen wieder „anlaufen“. Und auch wenn noch niemand so richtig wissen kann, wie sich die „Nach-Corona-Zeit“ auf das Patienten- verhalten auswirken wird, wage ich die Prognose, dass sich vieles schnell und weitestgehend normalisieren wird. Tatsächlich werde ich aktuell vermehrt mit der Frage „Praxisabgabe zu Corona- Zeiten“ konfrontiert. Das wundert mich ein wenig, denn der Praxismarkt war schon vor Corona ein schwieriger und so viel hat sich gar nicht geändert. Viele Leserbriefe zu diesem Thema habe ich im Rahmen meiner Kolumne be- reits beantwortet. Die Zeiten, in denen kurzfristig der Entschluss gefasst wird, die eigene Praxis mit einer Anzeige und freier Auswahl unter mehreren Interessenten zu veräußern, sind lange vorbei. Es werden mehr Praxen abgegeben als gesucht, dies ist das entscheidende Anzeichen des momentanen Käufer- marktes. Junge Zahnmediziner ent- scheiden sich vermehrt für die Anstel- lung in einer Praxis. Die Feminisierung der Zahnmedizin, die gestiegenen In- vestitionskosten und der Wandel der Interessen junger Zahnmediziner führen dazu, dass die Anzahl an potenziellen Existenzgründern aktuell zurückgeht – und auch in Zukunft weiter zurückgehen wird. Vor dem Hintergrund dieser Rah- menbedingungen ist heutzutage eine langfristige, strategisch ausgerichtete Nachfolgersuche notwendig. Lassen Sie mich anhand der folgenden drei Punkte darstellen, warum Sie genau jetzt mit der Planung Ihrer Praxisabgabe beginnen sollten, sofern Sie in den nächsten fünf bis acht Jahren planen, in den Ruhestand zu gehen. 1. Betrachten wir das Verfahren zur objektiven Wertfeststellung Ihres Praxiswerts, so berechnet sich der „klassische“ Wert Ihrer Praxis auf der Grundlage der modifizierten Ertragswertmethode immer aus Substanz (materieller Wert) plus Goodwill (immaterieller Wert). Bei der Berechnung der Substanz wird Ihr Anlagenverzeichnis beziehungs- weise das Inventarverzeichnis der Praxis zur Berechnung hinzugezo- gen. Ihr Goodwill allerdings basiert immer auf der Basis Ihrer Jahres- abschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre. Es zählen also Vergangen- heitswerte. Heißt für Sie, dass sich bei der Feststellung Ihres aktuellen Praxiswerts Corona nicht auswirkt. Erst wenn Sie in den nächsten Jahren Ihren Praxiswert feststellen lassen, werden Sie eine Verschlech- terung feststellen. MEHR ANGEBOT ALS NACHFRAGE 2. In meiner Einleitung habe ich be- reits angesprochen, dass sich der Praxismarkt derzeit als „Käufer- markt“ darstellt – das Angebot ist größer als die Nachfrage. Anhand von Abbildung 1 wird dies deutlich. Wenn wir uns die aktuellen Zahlen an- schauen, so sehen wir kurz zusammen- gefasst Folgendes: \ Behandelnd tätige Zahnärzte 2010 zu 2018: + 7,1 Prozent \ Niedergelassene Zahnärzte 2010 zu 2018: – 8,5 Prozent 69.684 58.194 43.514 78.742 63.362 53.885 86.428 97.372 67.820 54.684 Allgemeine Zahlen und Entwicklungen 72.592 50.022 ZÄ insgesamt Behandelnd tätige ZÄ 1991 2000 2010 2018 Niedergelassene ZÄ Abb. 1 Quelle: KZBV Jahrbuch 2019 Zahnarztzahlen 1991–2018 | 81
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