Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 110, Nr. 13, 1.7.2020, (1279) kurzer Zeit geschafft, dass die Störung automatisiert behoben wird. Wenn der Zahnarzt eine Aufforderung bekommt ‚ Bitte akzeptieren Sie das Update‘, muss er nur auf ‚ OK‘ drücken. Man muss nicht einmal bei uns anrufen. Ungefähr 80 Prozent unserer Kunden wurden auf diese Weise bisher mit Updates versorgt“, so die Unternehmenssprecherin. In einer Pressemitteilung vom 12. Juni 2020 versicherte die gematik unter dem Titel „Kostenregelung für Störungs- behebung sichergestellt“: „Zur Behebung der aktuellen Stö- rung können die betroffenen Ärzte, Zahnärzte und Psycho- therapeuten auf die bestehenden Vertragsbeziehungen zu den IT-Servicepartnern zurückgreifen. Sie wurden mit der Installation und dem Betrieb der für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur erforderlichen Komponenten und Dienste beauftragt.“ Die IT-Servicepartner erhielten hierfür von den Leistungserbringern eine monatliche Vergütung. „Diese [...] Betriebskostenpauschale beinhaltet auch den ‚ Betrieb des Konnektors, inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration‘ und somit die Verpflichtung des IT-Servicepartners gegenüber den Leistungserbringern zur Behebung der Störung.“ Um das zu sicherzustellen, wollte die gematik in Gesprächen mit den IT-Servicepartnern der medizinischen Einrichtungen darauf hinwirken, „dass die Behebung der Störung im Rahmen der Betriebskostenpauschale erbracht wird“. Über eine Lösung für etwaige Sonderfälle darüber hinaus finden intensive Gespräche statt, hieß es weiter. „Eine gute und nachvollziehbare Dokumentation durch die Betroffenen ist in diesem Zusammenhang notwendig.“ DAS RÄT DIE GEMATIK IHREN KUNDEN Die gematik empfahl betroffenen Praxen – sofern sie das Update nicht selbst vornehmen –, umgehend einen Termin mit ihrem IT-Servicepartner zu vereinbaren. Björn Kalweit, Leiter Operations bei der gematik, sagt: „Die aktuelle Situa- tion erfordert das Engagement aller – das ist uns bewusst. Wir bitten auch insbesondere die betroffenen Ärzte, Zahn- ärzte und Psychotherapeuten, sich bei der Lösung aktiv einzubringen. Danke an all jene, die das bereits gemacht haben.“ Am 18. Juni erinnerte das Unternehmen noch einmal daran, „nicht nur, aber auch zum Quartalswechsel Updates für Funktionstüchtigkeit“ durchzuführen. Kalweit erläuterte: „Alle Komponenten zur Telematikinfrastruktur-Anbindung einer Praxis müssen auf dem aktuellsten Stand sein, damit die Funktionstüchtigkeit gewährleistet werden kann. Wir erinnern daher die Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten daran, dass sie regelmäßig Updates für die Konnektoren aufspielen sollten. Wir empfehlen, den Konnektor online zu belassen und erinnern an die Pflicht der Ärzte, den Ver- sichertenstammdaten-Abgleich durchgängig zu gewähr- leisten. Dazu muss der Konnektor aktiv sein.“ Auslöser der Störung war ein Wechsel des sogenannten DNSSEC-Vertrauensankers. Der Vertrauensanker ist für die Namensauflösung in der Telematikinfrastruktur notwendig. Alle dabei verwendeten Schlüssel werden über eine Vertrauens- kette auf diesen Vertrauensanker zurückgeführt. Die Stan- dards sehen einen zyklischen Wechsel des Vertrauensankers vor. Bei dem jetzt erstmaligen Wechsel gab es jedoch Fehler beim automatischen Aktualisierungsmechanismus sowie beim Fallback-Mechanismus mittels Vertrauensliste (TSL). EINE ZENTRALE FEHLERBEHEBUNG WURDE VERWORFEN In der Folge vertrauten die davon betroffenen Konnektoren folgerichtig dem neuen Schlüssel nicht und bauten keine Verbindungen zu Servern in der Telematikinfrastruktur auf – der Versichertenstammdatendienst war nicht mehr möglich. Dieser Zustand kann behoben werden, indem die aktuelle Vertrauensliste der Telematikinfrastruktur in den Konnektor geladen wird. Bei von dem Fehler betroffenen Konnektoren muss dieses durch einen Administrator durchgeführt wer- den. Bei einem Teil der Konnektoren kann dieses auch per Remote-Zugriff durch den Dienstleister oder mit geeigneten Tools vom Zahnarzt selbst durchgeführt werden. Eine zentrale Lösung wurde von der gematik und ihren Partnern geprüft und verworfen. Rückfragen zu Details der Störungsursache beantwortete die gematik bis Redaktionsschluss nicht. Stattdessen hieß es, aktuell liege der Fokus darauf, „die Behebung der Störung zügig umzusetzen“. sr/mg/silv „KOSTENREGELUNG FÜR STÖRUNGS- BEHEBUNG SICHERGESTELLT“ Auf der Sonderwebsite der gematik zur aktuellen TI-Störung heißt es aktuell (Stand 22.6.2020, 10:30 Uhr): „Aktueller Status: Kostenregelung für Störungsbehebung sichergestellt.“ Mehr war vorerst nicht zu erfahren. Auch für den Fall, dass zusätzliche Aufwände bei der Behebung des Schadens anfallen, erhalte der Arzt keine Rechnung. Eine Mitteilung der KBV zur offensichtlich verabschiedeten Kostenübernahme ist ausführlicher: „Es sei Sache des Dienstleisters mit seinem Vertragspartner oder der gematik zu klären, wer für die Kosten aufkommt.“ Sollten Praxen dennoch eine Rechnung erhalten, lautet die Empfehlung der gematik laut KBV: „Bezahlen Sie die Rechnung nicht. Ärzte sollten sie unter Hinweis auf den Wartungsvertrag und die Absprache mit der gematik und den IT-Dienstleistern zurückweisen.“ „Der Aufwand für Zahnärzte zur Behebung eines Fehlers, für den sie nichts können, muss so gering wie möglich gehalten werden.“ Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Präsident der LZK Brandenburg und Vorstandsreferent für Telematik der BZÄK | 13

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