Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13
AUTOKLAVIEREN „Nach 15-minütiger Dekontamination bei 121° C wurde kein SARS-CoV-2-Virus [...] gewonnen. Die strukturelle und funktionelle Integrität wurde nach einem Zyklus für sechs Modelle des N95-Atemschutzgeräts beibehalten, aber nach dem ersten Zyklus behielten nur vier der sechs getesteten Modelle ihre Leistung bei (bis zu 10 Zyklen).“ ALKOHOLLÖSUNG „Obwohl die Filtrationsleistung nach einmaliger Dekonta- mination mit Ethanol nicht verringert wurde, verursachten nachfolgende Dekontaminationen einen starken Abfall der Filtrationsleistung. Dies wird auch von Liao et al. bestätigt, die eine drastische Verschlechterung der Filtrationseffizienz berichteten, während der Druckabfall nach Aufbringen von Ethanol durch Eintauchen von schmelzgeblasenen Geweben und Lufttrocknung vergleichbar blieb.“ LÖSUNGEN AUF CHLORBASIS „Von einer Verwendung zur Dekontaminierung wird [...] aufgrund ihrer Wirkung auf mehrere Komponenten drin- gend abgeraten. Liao et al. berichteten über eine drastische Verschlechterung der Filtrationseffizienz.“ Fazit des ECDC: Verschiedene Dekontaminationsmethoden zeigen ein günstiges Profil, so die ultraviolette Bestrahlung, Ethylenoxid, Wasserstoffperoxiddampf sowie trockene und feuchte Wärme. Dekontamination und Wiederverwendung von FFP-Masken sind nach Ansicht des ECDC jedoch nur die letzte Möglichkeit. Ein durchaus praktikabler Ansatz be- stehe darin, jedem Beschäftigten mindestens fünf Atem- schutzmasken zur Verfügung zu stellen, da eine mögliche SARS-CoV-2-Kontamination der vier nicht verwendeten Atemschutzmasken nach fünf Tagen inaktiviert wird. \ European Centre for Disease Prevention and Control. Options for the decontamination and reuse of respirators in the context of the COVID-19 pandemic –8 June 2020. Stockholm: ECDC; 2020. LEITPRINZIPIEN FÜR DIE WIEDERVERWENDUNG 1. Atemschutzmasken, die sichtbar kontaminiert sind (zum Beispiel während des Eingriffs bei intubierten Patienten, beim Absaugen der Atemwege, bei Sondenentnahme, bei Extubationsversuchen usw.) oder beschädigt sind oder nicht passen, sollten entsorgt werden und können nicht zur Wiederverwendung oder Dekontamination mitgenommen werden. 2. Atemschutzmasken können durch eine medizinische Gesichtsmaske geschützt werden, um Verschmutzungen zu vermeiden. 3. Die Verwendung neuer „abgelaufener Atemschutzmasken“ (Verfallsdatum des Herstellers) ist möglich, wenn sie bis zum Gebrauch ordnungsgemäß gelagert wurden. ECDC zm 110, Nr. 13, 1.7.2020, (1289) | 23
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