Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 110, Nr. 13, 1.7.2020, (1340) DIE ZM-KOLUMNE RUND UM DIE RELEVANTEN PRAXISFRAGEN Was verbirgt sich hinter den BEMA- Gebührenziffern für Pflegebedürftige? V ielen Dank für diesen sehr klugen und menschlichen Auf- schlag. Gerade jetzt brauchen die pflegebedürftigen Patienten Ihre Hilfe. Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland belief sich Ende 2017 auf rund 3,4 Millionen Menschen – ein Anstieg um knapp 70 Prozent gegenüber der Jahrtausendwende. Die Zunahme von Pflegebedürftigkeit spiegelt sich dabei vor allem in einer kontinuierlich steigenden gesamt- gesellschaftlichen Pflegequote wider: Lag sie 2001 noch bei 2,5 Prozent, be- läuft sie sich derzeit auf 4,1 Prozent [Quelle: Statista]. Damit sind die Pflege- bedürftigenn eine der am stärksten wachsenden Bevölkerungsgruppen unter den zahnärztlichen Patienten. Zeit, sich mit der Zahnheilkunde und den Gebührenziffern für diese Patienten auseinanderzusetzen. PRÄVENTION STATT INTERVENTION Seit dem 1. Juli 2018 gilt die „Richt- linie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflege- bedürftigen und Menschen mit Be- hinderungen“, festgelegt vom Gemein- samen Bundesausschuss (G-BA) und durch den Bewertungsausschuss mit BEMA-Gebührenziffern unterfüttert. Unter § 2 der Richtlinie werden die Ziele definiert: „Erhalt und Verbes- serung der Mundgesundheit ein- schließlich des Mund- und Prothesen- hygienestandards und damit Ver- besserung der mundgesundheits- bezogenen Lebensqualität [...] Ab- stimmen aller (nötigen) Maßnahmen nach dieser Richtlinie auf die Lebens- umstände und die kognitiven und motorischen Fähigkeiten des oder der Versicherten sowie deren Fähigkeit zur Mitwirkung. (unter anderem Schmerz- freiheit, Essen, Sprechen, soziale Teil- habe)“ [Quelle: www.g-ba.de/richt linien/96/] . Sehr geehrter Herr Henrici, Die Corona-Pandemie hat den Fokus auf auch auf unsere pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten gelenkt. Daher würde ich gerne meinen Teil zu deren Behandlung beitragen. Seit 2018 gibt es im BEMA-Gebührenkatalog neue Leistungen für pflegebedürftige Patienten. Ich weiß zwar, dass wir Zahnärzte uns durch den demografischen Wandel auf veränderte Patientenstrukturen einstellen müssen, ich habe mich aber ehrlich gesagt noch nicht damit beschäftigt. Könnten Sie bitte einmal erklärend zusammenfassen, welche Gebühren für wen abrechenbar sind? Gibt es bestimmte Regularien, die einzuhalten sind, außerhalb der regulären Quartalsabrechnung? Foto: AdobeStock_iiierlok_xolms 74 | PRAXIS

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