Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 110, Nr. 13, 1.7.2020, (1342) und in den Alltag zu integrieren. Bei der Mundgesundheitsaufklärung sind die Lebensumstände des Ver- sicherten zu erfragen sowie dessen individuelle Fähigkeiten und Einschränkungen angemessen zu berücksichtigen. Sofern der Ver- sicherte der Unterstützung durch eine Pflege- oder Unterstützungs- person bedarf, ist diese im jeweils erforderlichen Umfang in die Mundgesundheitsaufklärung einzubeziehen. Die Mundgesund- heitsaufklärung erfolgt in einer verständlichen und nachvollzieh- baren Art und Weise. Die Leistung 174b ist delegierbar und ist mit 26 Punkten bemessen. DER NACHWEIS DES PFLEGE- GRADS GEHÖRT IN DIE AKTE Die oben genannten Leistungen sind unbudgetiert. Neben den Gebühren 174 a/b können natürlich auch reguläre KONS-Postionen wie Zahnstein (107 a, 16 Punkte, delegierbar), RÖ und die Hausbesuch-Gebühren abgerechnet werden. Die Prothesenreinigung (BEB) und die Zahnreinigung sind auch bei dieser Patientengruppe eine Privatleis- tung. Für pflegebedürftige PKV-Patien- ten gibt es derzeit keine gesonderten Leistungen, hier wird über den GOZ- Katalog gegebenenfalls mit Analog- Positionen abgerechnet. Wichtig ist, dass der Pflegegrad nachgewiesen ist und das entsprechende Nachweisdoku- ment als Kopie in der Akte der Praxis ist. Gleiches gilt für den Nachweis über eine Eingliederung nach § 22 SGB. Die Mehrheit der Patienten mit Pflege- grad, fast 2,4 Millionen Menschen, werden zu Hause betreut (Grafik 2). Bereits im Jahr 2013/2014 gab es im Rahmen von Kooperationsverträgen erstmalig gesonderte Leistungen für die Versorgung von pflegebedürftigen Patienten, allerdings nur für Patienten in einer Pflegeeinrichtung. Mit den 174-Gebühren wird die Verbesserung nun auch auf Patienten ausgeweitet, die nicht in einer Pflegeeinrichtung und mit einem Kooperationsvertrag versorgt werden. In der oben genannten Richtlinie wird eine regelmäßige Fortbildung des Zahnarztes für die Pflegepatienten empfohlen, da diese auch spezielle Konsiliartermine mit den Hausärzten und spezielle Behandlungen erfordern können. Rund 80 Prozent der Pflege- bedürftigen sind älter als 65 Jahre, Pflege- bedürftigkeit tritt zunehmend im Alter auf. Regelmäßige Fortbildungen bietet unter anderem die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (www.dgaz.org ) an. Auch einige Zahnärztekammern haben eigene Curricula im Bereich Alterszahnheilkunde. FAZIT Der Gesetzgeber hat mit den neuen Gebührenpositionen einen ersten zweckmäßigen Schritt in Richtung einer verbesserten Mundgesundheit und mehr Lebensqualität bei pflege- bedürftigen Patienten getan. Es liegt nun an der Zahnärzteschaft, zusammen mit ihren engagierten Prophylaxe- Mitarbeitern, ein Konzept für Pflege- patienten in der Praxis umzusetzen und der stark wachsenden Nachfrage Rechnung zu tragen. Die Zahnheilkunde im Bereich Alter und Pflege kann nun aus der Praxis heraus weiterentwickelt und vorangetrieben werden. Eine ein- weisende Schulung ist Voraussetzung für den Start in der Praxis. In diesem Sinne ... Ihr Christian Henrici Henrici@opti-hc.de, www.opti-hc.de CHRISTIAN HENRICI – DER PRAXISFLÜSTERER Mit der Erfahrung aus mehr als 3.200 umfassenden zahnärztlichen deutschlandweiten Mandaten in knapp fünfzehn Jahren beantwortet der Praxisexperte und Haupt- gesellschafter der „OPTI health consulting GmbH“ Fragen von Mandanten und Lesern zum Unter- nehmen Zahnarztpraxis. Der Einblick in seinen „Praxis“-Alltag soll Lösungsansätze aufzeigen, um Problemen in der Praxis so früh wie möglich begegnen zu können. Oder besser – um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. 0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 Zu Hause versorgt allein durch Angehörige* Zu Hause versorgt zusammen mit /durch Pflegedienst Vollstätionär in Heimen versorgt Insgesamt Anzahl der Pflegebedürftigen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Die Mehrheit der Patienten mit Pflegegrad, fast 2,4 Millionen Menschen, wird zu Hause betreut. Quelle: Statista Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland 76 | PRAXIS

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