Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 110, Nr. 14, 16.7.2020, (1376) KZBV-VERTRETERVERSAMMLUNG PER VIDEOKONFERENZ Vertragszahnärzte fordern Anerkennung der Systemrelevanz Vom 1. bis 2. Juli fand die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) statt – erstmals in ihrer Geschichte per Videokonferenz. Im Fokus stand ganz klar die Verarbeitung der Corona-Krise und die Frage: Warum sind Zahnärzte nach Einschätzung von Politik und Gesellschaft nicht systemrelevant? Und was heißt das für die Zukunft? Z um Auftakt machte der KZBV- Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer deutlich, dass es notwendig sei, sich gegen eine weitere Vergewerb- lichung und Industrialisierung des Gesundheitswesens zu stellen. „Auf der Basis der Erfahrungen der letzten Monate müssen wir unmissverständ- lich klarmachen, dass es ein tragischer Irrweg ist, die Ausrichtung des Gesund- heitswesens den Ökonomen zu über- lassen“, betonte Eßer. Stattdessen gelte es, die Stärke eines freiberuflichen und selbstverwalteten Gesundheitssystems noch stärker herausstellen. Es müsse immer wieder hervorgehoben werden, was die Zahnärztinnen und Zahnärzte in diesem Land jeden Tag für ihre Patienten leisten. „Wir sind Ärzte, Frei- berufler, Helfer und Heiler. So wollen wir auch verstanden und wertgeschätzt werden“, rief Eßer den aus den KZVen zugeschalteten Delegierten zu. BITTERE UND ERNÜCHTERNDE ZWISCHENBILANZ Eßers Bilanz der Corona-Krise fiel er- wartungsgemäß gemischt aus: „Unter Einhaltung höchster Hygienestandards hat es die Zahnärzteschaft geschafft, die vertragszahnärztliche Versorgung Fotos: Jardai VIDEO-VV DER KZBV Besondere Zeiten erfordern besondere Mittel. Das hat die Corona-Pandemie in vielen Bereichen gelehrt. Die vertrags- zahnärztlichen Selbstverwaltungs- organe bilden dabei keine Ausnahme. So wurde die 8. Ver- treterversammlung der KZBV nach akribischer Vorbereitung und mit hohem technischen Aufwand am 1. und 2. Juli erstmals in ihrer Geschichte als Videokonferenz durchgeführt. Während sich der KZBV-Vorstand und der VV- Vorsitz in Köln befanden, wurden die Delegierten jeweils aus ihren KZVen zugeschaltet. Die Abstimmungen erfolgten teils per E-Mail-, teils über ein postalisches Verfahren. Eine Abstimmung per Handheben im Video hatte das Bundes- gesundheitsministerium (BMG) als aufsichtführende Behörde abgelehnt. 14 | POLITIK

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