Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14
zm 110, Nr. 14, 16.7.2020, (1377) zu jedem Zeitpunkt, sowohl in der Regelversorgung als auch in der Ver- sorgung der Infizierten und der Verdachtsfälle, aufrechtzuerhalten“, resümierte er. „Wir haben gezeigt, dass sich Politik und Gesellschaft auch in Krisenzeiten auf die Zahnärzteschaft verlassen können.“ Umso unverständ- licher und bitterer sei es, dass diese Leistung keine Anerkennung gefunden habe. Auch den Delegierten machte diese Erfahrung zu schaffen: „Für alle Helfer wurde geklatscht, wir hingegen wurden, obwohl an vorderster Front arbeitend, als Porschefahrer diffamiert“, hieß es übereinstimmend. Die Ungleich- behandlung von Ärzten und Zahnärz- ten hat laut den Schilderungen in der Folge zudem zu einer quasi doppelten Ungleichbehandlung der Zahnärztin- nen geführt, die – weil vermeintlich nicht systemrelevant – ohne Betreuung für ihre Kinder da standen und nur unter größten Mühen ihre Praxen offen halten konnten. „Das ist die ernüchternde Bilanz und zeigt knallhart auf, was wir der Politik nach den vielen wohlfeilen Worten auf unseren Versammlungen tatsäch- lich wert sind und bedeuten“, erklärte Eßer. Dies sei nur schwer in Einklang zu bringen mit dem Vertrauen und der großen Wertschätzung, die die Patienten den Zahnärztinnen und Zahnärzten entgegenbringen. Hart ins Gericht ging Eßer auch mit den Landesregierungen, von deren Seite die notwendige Unter- stützung ausgeblieben sei. Gleiches gelte für den GKV-Spitzenverband und die Krankenkassen, die eine paritätische Lastenverteilung verweigert hätten. Mit Blick auf die Evaluationsklausel in der COVID-19-Versorgungsstrukturen- Schutzverordnung, nach der das Bun- desgesundheitministerium bis zum 15. Oktober 2020 die Auswirkung der Verordnung auf die wirtschaftliche Situation der Praxen überprüfen muss, sagte Eßer, das man das Leistungs- geschehen in den Praxen akribisch beobachten und analysieren werde. Er appellierte an die VV, trotz der ernüch- ternden Erfahrungen der vergangenen Monate nicht in Frust zu verharren. „Das wäre genau das Falsche. Wir müs- sen uns nach vorne in die Zukunft orientieren“, ermutigte der KZBV- Vorsitzende seine Kolleginnen und Kollegen. Das einzige positive Fazit sei, hieß es übereinstimmend aus den Reihen der KZVen, dass die Zahnärzte- schaft ohne staatliche Unterstützung die Versorgung gestemmt habe: „Wenn die anderen keinen Rettungsschirm für uns aufspannen, macht das der Berufs- stand aus sich selbst heraus.“ Diese negativen Rückmeldungen aus Politik und Öffentlichkeit bestimmten auch den Tenor einer Resolution, die am nächsten Tag mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. „Als system- relevante Leistungsträger und Teil der Daseinsvorsorge müssen auch Vertrags- zahnärztinnen und Vertragszahnärzte finanzielle Zuschüsse für den Erhalt der Versorgungsstrukturen und der Arbeitsplätze in den Praxen bekom- men“, fordern darin die Delegierten. „Sie dürfen in der Krise bei der Bewäl- tigung der wirtschaftlichen Lasten von der Politik nicht allein gelassen werden.“ Die Bedeutung der zahn- medizinischen Versorgung als Teil der Daseinsversorgung werde durch die Politik nicht anerkannt; die mangel- hafte Liquiditätshilfe mit ihrer Rück- zahlungsverpflichtung in voller Höhe die Krise in die Folgejahre verlängern. I-MVZ: GERNE ANGESIEDELT IM SPECKGÜRTEL Auch auf der Agenda Medizinische Ver- sorgungszentren (MVZ): Bis Ende Juni rechnete die KZBV mit voraussichtlich 1.040 zugelassenen rein zahnärztlichen MVZ. Deutliche Zuwächse sind der KZBV-Umfrage zufolge dabei auch im Bereich Investoren-getragener MVZ (I-MVZ) zu verzeichnen: Gab es im Dezember 2015 lediglich zehn I-MVZ, so waren es im März 2020 bereits 207. Im zweiten Halbjahr 2019 stieg deren Zahl um weitere 22 Prozent. I-MVZ siedeln sich vorwiegend in gut versorgten Gegenden mit einem höhe- renm Durchschnittseinkommen an. Nur sieben Prozent der I-MVZ liegen Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender | 15
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