Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 110, Nr. 14, 16.7.2020, (1378) demnach in ländlichen Bereichen mit niedrigem Medianeinkommen, wäh- rend rund 76 Prozent in städtischen Bereichen mit hohem Einkommen an- gesiedelt sind. Die KZBV identifizierte für den zahnärztlichen Bereich derzeit zwölf Groß- und Finanzinvestoren mit einem weltweiten Gesamtinvestitions- volumen von etwa 94 Milliarden Euro. Nur durch aufwendige Recherchen in Handelsregistern und speziellen Datenbanken ließen sich derzeit die Beteiligungsstrukturen der Investoren teils aufdecken. Diese mangelhafte Informationslage könne durch ein MVZ- Register dauerhaft verbessert werden. WEG FÜR VIDEOANGEBOTE IST FREI Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges berichtete, dass der Weg für Videoangebote geebnet sei – KZBV und GKV-Spitzenverband hätten sich auf technische Anforderungen geeinigt. „Mithilfe dieser Leistungen können für Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarzt- besuchs Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organi- siert werden“, erklärte Hendges. Damit lasse sich die Situation bereits vor der Behandlung besser einschätzen. Als weitere denkbare Szenarien nannte er die Kontrolle nach einer umfangreiche- ren Behandlung sowie eine Erörterung von anstehenden prothetischen Pla- nungen. Sinnvoll seien darüber hinaus Videofallkonferenzen mit dem Pflege- personal und gegebenenfalls video- gestützte Telekonsilien. Mit der Verein- barung werde insbesondere im Bereich Datensicherheit Klarheit für Praxen und Versicherte geschaffen, betonte Hendges. Die Beratungen über beson- dere BEMA-Abrechnungspositionen für diese Anwendungen stünden kurz vor dem Abschluss. Eine sehr positive Entwicklung sieht Hendges auch beim Zahnärzte-Praxis- Panel (ZäPP): Zehn Prozent der Zahn- ärzte machen bei der aktuellen zweiten Erhebung mit, was die Zahlen sehr aussagestark mache. Die hohe Nach- frage nach diesen Zahlen bei Politik und Wissenschaft sei zudem ein Beweis für die Akzeptanz und Qualität dieser Daten. „Das Panel ermöglicht präzisere Analysen, denn aktuelle strukturelle Veränderungen der Praxis- landschaft sind – auch auf regionaler Ebene – schnell auslesbar“, führte Hendges aus. „Die Vorteile stellen sich im Laufe der Zeit immer deut- licher dar, so dass wir in den Verhand- lungen mit den Krankenkassen auf eine solide Datenbasis zurückgreifen können.“ Die VV beschloss im An- schluss, die Erhebungen bis 2022 sicherzustellen. IT-SICHERHEITSRICHTLINIE AUF DER ZIELGERADEN Über die IT-Sicherheitsrichtlinie infor- mierte der stellvertretende KZBV-Vor- sitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. Der Gesetzgeber hat die KZBV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemäß § 75b SGB V verpflichtet, eine entsprechende Richtlinie im Ein- vernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erarbeiten. Inhaltlich sei die Richtlinie fertig, berichtete Pochhammer, bis Ende August soll die VV im Umlaufverfahren über die Freigabe ab- stimmen. „Der messbare Aufwand zur Erfüllung der Anforderung der Richt- linie dürfte für Praxen, die bislang schon geltende Vorgaben umfassend beachten, vergleichsweise gering sein“, zeigte sich Pochhammer überzeugt. Die KZBV habe sich bei der Erstellung und Abstimmung der Richtlinie mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Vorga- ben nicht über das notwendige Maß hinausschießen. „Mittels klarer Vorgaben sollen Zahn- ärztinnen und Zahnärzte unterstützt werden, sensible Gesundheitsdaten noch besser zu schützen, als das bis- lang schon der Fall ist“, erläuterte Pochhammer die Zielsetzung. „Damit kommt nichts Neues“, stellte er klar und verwies auf das bereits 1977 in Kraft getretene Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) und die seit 2018 gel- tende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). „Fakt ist: Datensicherheit ist in den Praxen seit Jahrzehnten prä- sent, aber es besteht große Unsicher- heit in der Umsetzung.“ Die DSGVO gebe dazu aber kaum Hinweise für die Praxis. Dieses Vakuum soll die IT- Sicherheitsrichtlinie füllen. „Statt die wenig hilfreiche Sicherheits- bibel des BSI mit ihren 816 Seiten in die Praxen zu stellen, will die KZBV als Ergänzung der Richtlinie einen Praxis- guide zur Verfügung stellen, um der Kollegenschaft etwas an die Hand zu geben, das ihnen hilft, Datenschutz und Datensicherheit in ihrer Praxis um- zusetzen“, verdeutlichte Pochhammer. Außerdem habe die KZBV durch- gesetzt, dass nicht nur die dienstleis- tenden Firmen ein Gesamt-Zertifikat für die IT-Wartung und -betreuung be- nötigen, sondern jeder einzelne dort beschäftigte IT-Mitarbeiter, der in die Praxen kommt. „Ziel ist auch, die Kollegen davor zu schützen, dass die Industrie sie hier ausräubert.“ Was die Modernisierung des in den 1950er-Jahren errichteten Zahnärzte- hauses in Köln betrifft: Der geplante Beschluss, die erste Bauphase freizu- geben, wurde ausgesetzt. Das Thema wird deshalb die nächste Vertreter- versammlung begleiten, die nach jetzi- ger Planung Ende Oktober wieder als Präsenzveranstaltung in München statt- finden soll – wenn die Pandemie dem keinen Strich durch die Rechnung macht. sr/ck Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender 16 | POLITIK

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