Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 110, Nr. 14, 16.7.2020, (1416) Prüfungsordnung, die jedoch nicht staat- lich anerkannt war. Erst 1920, zeitgleich mit der Gründung des Karlsruher Instituts, kam es zum oben beschriebenen Erlass einer staatlichen Zulassungsprüfung für Dentisten. Diese neue Regelung im Badischen Muster- ländle war für den Berufsstand der Dentisten also in hohem Maße erfreulich, bedeutete sie doch einen großen Schritt in Richtung einer gesellschaftlichen Etablierung ihrer Profession. Es war die Epoche des „Dualis- mus“ – zwei Berufsverbände, die von den Versicherungen auch durchaus gegen- einander ausgespielt werden konnten, waren für die zahnmedizinische Versor- gung tätig. Dass schon 32 Jahre später der Berufsstand der Dentisten durch den Erlass des „Zahnheilkundegesetzes“ in der Zahnärzteschaft aufgehen würde, sah 1920 noch keiner voraus. ZAHNHEILKUNDEGESETZ UND ENDE DES DUALISMUS Schon in der Zeit der Weimarer Republik hatten einzelne Standespolitiker die Ab- sicht, den „Dualismus“ zu überwinden. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden solche Bestrebungen unterbunden. Erst nach Krieg und Niederlage änderte sich die Haltung der Berufsverbände. Im Jahr 1948 kam es zum „Bonner Abkommen“ der Standesvertretungen von Zahnärzten und Dentisten. Sie einigten sich darauf, Verhandlungen über die Beseitigung des Dualismus zu führen. Eine einheitliche und bessere Studienordnung sollte ent- stehen und die Stände vereinigt werden. Dadurch war der politische Weg frei, eine gesetzliche Grundlage für dieses Vorhaben zu verabschieden. Am 14. Februar 1952 beschloss der Deutsche Bundestag einstimmig das „Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde“. Die Kurierfreiheit im Bereich der Zahnheilkunde war abgeschafft. In den Paragrafen 8 bis 11 wurde festgelegt, wie den Dentisten die Bestallung als Zahnarzt zugänglich ge- macht werden sollte. Für alle dentistischen Berufsanwärter, die bereits mit der Ausbil- dung begonnen hatten, galt eine Über- gangsregelung. Festgelegt wurde, dass diese eine viersemestrige Ausbildung an einem zugelassenen Institut zu absolvieren hatten, bevor sie geprüft wurden. Für die Institute bedeutete das eine Steigerung der Lehr- anforderungen, da vorher nur eine zwei- semestrige Ausbildung üblich war. Im Jahr 1960 verließen die letzten Absol- venten die dentistischen Lehrinstitute, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz des BdZ (Bund deutscher Zahnärzte) be- fanden. Ihre Leistung für die Vereinigung der Berufsstände wurden in einer Festrede von Dr. Erich Müller, Präsident des BdZ, in hohen Tönen gelobt. In einer Rede anläss- lich der letzten Institutsschließung in München stellte er fest, „dass die Lehr- institute einen ganz erheblichen – wenn nicht den wesentlichsten – Teil dazu bei- getragen haben, den Dualismus zu über- winden, weil die Steigerung der Anforde- rungen an die Hörer sowohl während der Ausbildung als auch in der Prüfung schließlich dazu führte, dass die Absolven- ten der Lehrinstitute in den gleichen Fächern und in gleichem Umfang ihr Können und Wissen nachweisen mussten wie die Studierenden der Zahnheilkunde auf den deutschen Universitäten“. Alle dentistischen Lehrinstitute, es waren in der Bundesrepublik insgesamt fünf, wurden 1960 geschlossen. Nur Karlsruhe machte weiter. Der Direktor, Walther Engel, wollte sein Institut nicht schließen, DIGITALE FESTSCHRIFT Zu ihrem 100-jährigen Jubiläum hat die Akademie für Zahnärztliche Fortbil- dung Karlsruhe auf einer eigenen Inter- netseite eine digitale Festschrift erstellt: https://100jahre.zahnakademie.de. Dabei widmet sich die Jubiläumsseite nicht nur der Geschichte des Instituts. Zeitzeugen kommen zu Wort, Entschei- dungen, Erfolge und dramatische Ereig- nisse werden geschildert. Die fachliche Entwicklung der Zahnheilkunde wird ebenso beschrieben wie der Fortschritt des praxisorientierten Unterrichts. Auch die Bedeutung der Institution für Versorgung und Öffentlichkeit wird dargestellt. Alle Beiträge nehmen Bezug auf die historischen Originalquellen in Form vonTexten, Bildern und Videos. Bis zu den Jubiläumsfeierlichkeiten im November 2020 sollensukzessive alle Kapitel der Festschrift veröffentlicht werden: „100 Jahre – Wegmarken“, „Öffentlich und Rechtlich – Rechtsform und Auftrag“, „Fortbildung – Motor der fachlichen Innovation“, „Wissen- schaft, Ausstrahlung, Wirkung“, „Akademie und Öffentlichkeit“ und „Zeugnisse und Lebensspuren“. Ein Gästebuch mit Stimmen zum Jubiläum ist freigeschaltet. QR-Code zur Festschrift der Zahnärztlichen Akademie Foto: Bildarchiv Akademie Karlsruhe Abb. 3: Unterricht im Plombiersaal: Die Schüler behandeln stehend am sitzenden Patienten und ohne Assistenz, wie es auch in der Praxis üblich war. 54 | GESELLSCHAFT

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=