Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14
zm 110, Nr. 14, 16.7.2020, (1370) VERGLEICHSPORTALE LAUTERKEITSRECHT ZÄHLT Zum Beitrag „OLG Frankfurt revidiert erstinstanzliches Urteil: jameda muss schlechte Bewertung und Arztprofil nicht löschen“, zm 12/2020, S. 14–15. Die aktuellen Urteile zu jameda umgehen alle das Lauter- keitsrecht. Aber wegen unlauteren Wettbewerbs wird auch nicht geklagt. Die aktuellen Urteile gehen von der Unparteilichkeit des Portals aus – und wenn dem so wäre, dann wäre die Welt auch in Ordnung. jameda hat zahlende Kunden und nicht zahlende Zwangs- teilnehmer. Unter solchen Umständen ist es zwangsläufig im Geschäftsinteresse, seine zahlenden Kunden zu bevorzugen, anders formuliert: jameda lebt von der Diskrepanz der Bewertungsdurchschnitte zugunsten seiner Kunden. Da die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Negativbewertung und über die Prüfung, gegebenenfalls Eliminierung, einer Positivbewertung beim Portal liegt, ist eine Manipulation von Bewertungsdurchschnitten eine einfache Sache. Wolfgang Büscher, Lauterkeitsexperte und ehemaliger Vorsitzender des Bundesgerichtshofs hat auf diesen Sachverhalt als erster hingewiesen und die Thematik 2017 ausführlich analysiert: „Nimmt ein Hostprovider aktiv durch Werbung oder Opti- mierung der Präsentation einzelner Unternehmer zu deren Gunsten am Wettbewerb teil, besteht kein Anlass mehr, seinen Interessen an einem möglichst vollständigen Überblick Vorrang vor dem einzelnen Unternehmer an informationeller Selbstbestimmung einzuräumen“. Ob diese Vorteile verdeckt oder offen sind, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Die Kammern kommen also nicht umhin, der Korrumpierung von Ärzten und Zahnärzten nach dem Motto „Wer zahlt, gewinnt“ entgegenzuwirken, indem sie auf der Grundlage des Lauterkeitsrechts gegen jameda vorgehen. Einzelne Kläger sind dazu nicht befugt. Wenn die Justiziare dieses heiße Eisen nicht anfassen möchten, sei es aus Ängstlichkeit oder mangelhafter Einsicht in die Problematik, dann müssen sie ausgetauscht werden, denn es geht um die Integrität unserer Kollegen. Falsche Zurückhaltung kommt unter diesen Umständen einem Interessenverrat gleich. Dr. Peter Gorenflos, Berlin IMAGEKAMPAGNE AUTHENTIZITÄT ZÄHLT Zum Leitartikel „Die Zahnmedizin braucht ein neues Gesicht“, zm 12/2020, S. 6. Wenn ich lese, dass die Bundeszahnärztekammer Planungen zu einer Imagekampagne einleitet, sehe ich teuer bezahlte Werbeprofis an Schreibtischen sitzen und „kluge Slogans“ ausbrüten. Bitte nicht! Ich halte das für kontraproduktiv. Das Interview mit der Kollegin Wälder im „Zeit“-Magazin kam sympathisch rüber, weil es authentisch war! Es war eben keine Werbekampagne, sondern ehrliche Antworten auf Fragen einer Journalistin, die für das Thema bereits sensibilisiert war. Was wir brauchen, ist eine sachliche Berichterstattung in den Medien, Journalisten, die den üblichen „Zahnärzte verdienen zuviel“-Standpunkt ablegen. Und natürlich kommt es auf jeden einzelnen Kollegen an, der im täglichen Gespräch mit seinen Patienten authentisch ist! Dr. Angèle Wahba-Long, Konstanz Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com Leserforum Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu ver- öffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion Zahnärztliche Mitteilungen, Behrenstr. 42, 10117 Berlin Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
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