Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm 110, Nr. 15-16, 16.8.2020, (1470) NEUE MEDIZIN-UNI IN COTTBUS BRANDENBURG FÜR STUDIENGANG ZAHNMEDIZIN Für 650 Millionen Euro entsteht in Cottbus eine neue Medizin-Universität für rund 1.500 Studierende. Die Landeszahnärzte- kammer Brandenburg (LZÄKB) bedauert, dass es vorerst keinen Studiengang Zahnmedizin geben wird. Kammerpräsident Jürgen Herbert: „Die Vorlaufzeit hierfür liegt bei rund zehn Jahren. Derzeit gibt es in Brandenburg 1.400 Zahnärzte, an manchen Ecken wird es langsam dünn. Wir sprechen im Moment noch von keiner Mangelsituation, aber sie kommt in den nächsten fünf bis zehn Jahren unausweichlich auf uns zu.“ Ein Uni-Standort Zahnmedizin könnte helfen, das Problem zu lösen: „Wir müssen dringend etwas unternehmen, denn es ist schwierig, den Nachwuchs aus den Bundesländern nach Brandenburg zu locken.“ Im Speckgürtel von Berlin funktioniere das, außerdem gingen viele Brandenburger, die zur Arbeit nach Berlin pendelten, auch gleich vor Ort zum Zahnarzt. „Aber wir haben auch dünn besiedelte Gebiete in Brandenburg“, so Herbert. Allein in Cottbus sei die Anzahl der Zahnärzte in den vergangenen Jahren um rund 20 Prozent gesunken – bei gleichbleibender Bevölkerungszahl. Das Geld für den neuen Universitäts-Standort kommt aus dem 10-Milliarden-Euro-Strukturfonds, den Brandenburg wegen des beschlossenen Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung vom Bund erhält. silv NEWS 9. VERTRETERVERSAMMLUNG DER KASSENZAHN- ÄRZTLICHEN BUNDESVEREINIGUNG (KZBV) VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG STEHT Die vorläufige Tagesordnung für die 9. Vertreterversammlung der KZBV steht fest. Diese findet am 28. bis 30. Oktober 2020 im Sofitel Munich Bayerpost, Bayerstrasse 12, 80335 München im Raum „Nymphenburg 1 – 2“ statt. Beginn: Mittwoch, 28.10.2020, 13 Uhr Fortsetzung : Donnerstag, 29.10.2020, 9.15 Uhr und Freitag, 30.10.2020, 9.15 Uhr 1. Begrüßung der Teilnehmer 2. Standespolitischer Vortrag 3. Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung 4. Fragestunde 5. Bericht des Vorstandes 6. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge 7. Bericht des Datenkoordinationsausschusses 8. Bericht der KZBV AG Frauenförderung 9. Immobilienangelegenheiten 10. Jahresabschlussbericht 2019: a) Bericht des Kassenprüfungsausschusses und Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 b) Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2019 11. Bericht über den aufgestellten Haushaltsplan für das Jahr 2021 und Genehmigung des Haushaltsplanes 2021 12. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers gem. § 16 Abs. 1 der Satzung der KZBV zur Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung 13. Verschiedenes Stand: 22.07.2020 BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER (BZÄK) „GOZ-PAUSCHALE HILFT ZAHNÄRZTEN, DIE HYGIENE- LASTEN ABZUFEDERN“ Vier Monate nach ihrer Einführung gibt es erste Zahlen zur GOZ-Hygiene-Pauschale. Nun zeigt sich, dass diese flächen- deckend genutzt wurde. Rund 60 Millionen Euro wurden laut BZÄK- Hochrechnung bis Ende Juli in Rechnung gestellt. Neben dem Honorar spiegelt sich die Bedeutung der Hygiene- pauschale laut einer Mitteilung der BZÄK an die Landeszahn- ärztekammern insbesondere in den Fallzahlen: Bereits im Mai wurde die Vereinbarung von BZÄK und PKV-Verband weit über 1.000.000 Mal genutzt, im Juni knapp 1.200.000 Mal – Tendenz steigend. Die BZÄK geht davon aus, dass derzeit rund 20 Millionen Euro Umsatz pro Monat generiert werden. Im gemeinsamen Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahn- ärzte hatten sich die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfe von Bund und Ländern schnell und unbürokratisch darauf verständigt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand pauschal zu erstatten. Der Beschluss trat am 08. April 2020 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. September 2020. Insgesamt wird diese Verständigung die Zahnarztpraxen damit voraussichtlich mit etwa 100 Millionen Euro stützen, rechnet die BZÄK. „Die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung hilft Zahnärzten, die Hygienelasten abzufedern. Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten beziehungsweise eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung, sofern der Patient eine Leistung in Anspruch nimmt, die vom Zusatzversicherungsvertrag erfasst ist. Die Zahlen sind Zeugnis einer lösungsorientierten Ge- sprächskultur und eines pragmatischen Ansatzes, um den Praxen schnellstmöglich Unterstützung bieten zu können“, lautet das Fazit. mg/pm Foto: AdobeStock_JoseFrancisco 12 | NEWS

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