Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm 110, Nr. 15-16, 16.8.2020, (1486) ÜBERTRAGUNG VON SARS-COV-2 ÜBER OBERFLÄCHEN Dürfen Zeitschriften im Wartezimmer wieder ausgelegt werden? Bislang gibt es keinen einzigen Fall einer Übertragung von SARS-CoV-2 über Oberflächen. Können Zahnarztpraxen ihren Patienten wieder ohne Bedenken Zeitschriften im Wartezimmer zur Verfügung stellen? Z u Beginn der Pandemie hatte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wegen des möglichen Übertra- gungsrisikos über Oberflächen vor- sichtshalber dazu geraten, die Auslage von Zeitschriften und Zeitungen im Wartezimmer von Arztpraxen einzu- stellen. Diese Empfehlung hat sie in- zwischen aufgrund der niedrigen In- fektionszahlen und fehlender Evidenz zurückgenommen. Und auch die Be- rufsgenossenschaft (BGW) gibt grünes Licht – unter Berücksichtigung der Hy- gieneregeln. Grundsätzlich sind Schmierinfektio- nen Studien zufolge nicht auszuschlie- ßen. Doch gibt es bislang keinen einzi- gen nachgewiesenen Fall einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch die Berührung von Oberflächen oder Gegenständen in Deutschland – das heißt, auch nicht speziell durch Zeit- schriften. Das Bundesamt für Risikobe- wertung (BfR) stuft das Übertragungsri- siko daher mittlerweile als sehr gering ein: „Für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Ge- genständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend In- fektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege.“ DIE EVIDENZ FÜR EINE ÜBERTRAGUNG FEHLT Die neuen Erkenntnisse zur Gefähr- dungslage veranlassten einzelne Bun- desländer – Bayern etwa in seiner 4. Infektionsschutzverordnung Anfang Mai – und auch die BGW am 20. Mai dazu, das Zeitschriften-Verbot für Friseursalons wieder aufzuheben. Zeit- ANBIETEN VON ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN NOTWENDIGE HYGIENEMAßNAHMEN „Es werden geeignete Hygienemaßnahmen empfohlen, die eine Keimverschleppung auf Zeitungen, Zeitschriften und Personen verhindern sollen. Das sind zum Beispiel die Händehygiene von Beschäftigten, Kunden/Kundinnen und Patienten/Patientinnen (Handschuhtragen, Händedesinfizieren bzw. -waschen) sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB). Diese Maßnahmen sind notwendig, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob über biologisches Material auf Zeitungen bzw. Zeitschriften eine SARS-CoV-2 Infektion ausgeschlossen werden kann.“ BGW, 2. Juni 2020 28 | PRAXIS

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