Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm 110, Nr. 15-16, 16.8.2020, (1466) Leserforum Foto: pictworks – stock.adobe.com ZAHNMEDIZIN FEHLENDE WURZELKANALBEHANDLUNG Zum Beitrag „MKG-Chirurgie: Bergung und Replantation verschluckter Frontzähne“, zm 13/2020, S. 26-29. Mit großer Freude habe ich den äußerst interessanten Artikel „Bergung und Replantation verschluckter Frontzähne“ gelesen. Dazu möchte ich jedoch anmerken, dass ich es zumindestens für problematisch erachte, dass in diesem Fall keine Wurzel- kanalbehandlung der avulsierten Zähne durchgeführt wurde. Bei abgeschlossenem Wurzelwachstum und bei einem Patientenalter von 18 Jahren ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer Revaskularisation der Pulpa kommen wird, anders als es vielleicht bei einem sechsjährigen Patienten der Fall wäre. Eher bekundet der deutsche Finanzminister noch spontan seine Sympathie für die deutsche Zahnärzteschaft. Daher muss man die von der Patientin angegebene Sensibilität dementsprechend als „falsch positiv“ werten. Eine möglichst rasch eingeleitete Wurzelkanalbehandlung ist für eine gute Prognose wichtig, gerade um entzündlichen Resorptionen möglichst zuvorzukommen, wie Sie es im Artikel ja richtiger- weise beschreiben. Dr. Felix Landgraf, München GESICHTSTUMORE BESSERE FRÜHERKENNUNG NOTWENDIG Zum Beitrag „Blickdiagnose für Hautkrebs: Tumore der Lippen und Gesichtshaut – das muss der Zahnarzt wissen!“, zm 13/2020, S. 44–53. Früherkennung von Gesichtstumoren in der hauszahnärztlichen Praxis ist verbesserungswürdig Die Autoren H. und P. Terheyden haben es sich dankenswerter Weise in ihrer umfassenden Übersicht zur Aufgabe gemacht, die Früherkennung von Tumoren der Gesichtshaut in der zahn- ärztlichen Grundversorgung zu fördern. Die Relevanz dieses Anliegens ergibt sich (bei kaum vorliegenden Zahlenangaben in der Literatur) aus den diesbezüglich ernüchternden aktuellen Daten einer Dissertation zur Behandlung des Basalzellkarzinoms der Nase, welche von unserer oralchirurgischen Mitarbeiterin Rupenthal im Jahr 2019 in Marburg vorgelegt und erfolgreich verteidigt wurde 1 : Im Zeitraum 2012 bis 2015 wurden 222 dieser Tumore in unserer MKG-chirurgisch/oralchirurgischen Überweisungspraxis ambulant operativ versorgt. Die Zuweiserstatistik ergab in 157 Fällen eine Überweisung durch Dermatologen (70,7 Prozent) und in 40 Fällen durch Hausärzte (18 Prozent). 24 Fälle (10,8 Prozent) resultierten aus einer Selbstdiagnose der Patienten oder als Zufallsbefund bei aus anderen Gründen (zumeist für dento-alveoläre Eingriffe vom Hauszahnarzt) überwiesenen Patienten. Eine Überweisung durch den Hauszahnarzt wegen des Tumors konnte jedoch nur bei einem einzigen der Fälle im Untersuchungs- zeitraum von vier Jahren festgestellt werden (0,45 Prozent). Dieses Ergebnis ist bemerkenswert und zeigt das ungenutzte Früherkennungspotenzial in der hauszahnärztlichen Praxis auch noch fast 20 Jahre nach den Arbeiten von Halling 2 . Aufgrund des langsamen Wachstums der Basalzellkarzinome über viele Monate beziehungsweise Jahre und der Lokalisation im unmittelbaren Blickfeld bei jeder zahnärztlichen Untersuchung oder Behandlung hätten viele der Nasentumoren unzweifelhaft vorher anlässlich einer hauszahnärztlichen Konsultation auffällig und einer Abklärung zugeführt werden können. Es erscheint im Sinne unserer Patienten wünschenswert, dass die zahnärztliche Erkennung von Gesichtshauttumoren sowohl in der studentischen Ausbildung als auch durch weitere Beiträge in den zm einen noch höheren Stellenwert erhielte. Dr. Dr. Matthias Quarta, Mund-Kiefer-Gesichtschirurg, Herborn Quellen: 1. Rupenthal H.: Das Basalzellkarzinom der Nase – Klinik und histologische Behandlungsergebnisse von 222 ambulant operierten Tumoren einer mund- kiefer-gesichtschirurgischen Praxis im Zeitraum 2012–2015, Dissertation, Philipps-Universität Marburg 2019, S.46. 2. Halling F.: Vorsorge bei malignen Hauttumoren des Gesichtes – eine neue Aufgabe für Zahnmediziner?, Dtsch Zahnärztl Z (57), 2002, S.188–190. Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahr- ende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu ver- öffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Behrenstraße 42, 10117 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.

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