Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16
GESUNDHEITSPOLITIK STRAGEGIEWECHSEL? Zum Editorial „Selbstbewusst, nicht trotzig“, zm 14/2020, S. 3. Sascha Rudat besprach in seinem letzten Editorial einige wichtige Dinge zum Thema „Sytemrelevanz der Zahnmedizin“ und den Umgang in der Corona-Krise. Grundsätzlich ist es in Ordnung stolz darauf zu sein, als Zahnärzteschaft die Krise selbst und erfolgreich gemanaged zu haben. In diesem Zusammenhang sollte man aller- dings die ganze Sache nochmals reflektieren und die momentanen und zukünftigen Probleme der Zahnärzte bedenken. Wenn die Unterstützung von Seiten der Politik nicht oder nur marginal gegeben ist (Thema Systemrelevanz), ist es dann sinnvoll, ellenlang zu reden und zu reden und Problemlösungen weiter in die Zukunft zu ver- schieben? Warum wurde der GOZ-Punktwert über Jahrzehnte nicht angeglichen wie die Gehälter der Politiker und warum wird dies auch jetzt noch nicht getan, wo Milliarden nur so vom Himmel regnen? Hat hier die Strategie der Standesvertreter zu einer nach- haltigen Verbesserung geführt? Diese Frage muss man sich stellen. Werden wir mit dieser Taktik erhört oder gibt es vielleicht genügend andere Lobbyorganisationen und Interessenvertretungen die ihre Forderungen eher „trotzig“, laut und mit Nachdruck an die Politik senden. Auch die Zeit und Kapazitäten der Politiker sind begrenzt. Ein gewisser Druck und eine gewisse Lautstärke sind also gegebenen- falls eher von Vorteil. Kinder, die laut schreien, bekommen auch mehr Aufmerksamkeit als ein Kind, was sich brav selbst beschäftigt. Wäre da die Corona-Zeit nicht ein guter Zeitpunkt gewesen, die Entscheidung der Politik zur fehlenden Systemrelevanz einfach zu akzeptieren und ALLE Zahnarztpraxen in Deutschland gemeinschaft- lich für zwei Monate komplett zu schließen, ohne Möglichkeit der akuten Schmerzbehandlung? Mit einem gemeinschaftlich so starken Zeichen wären unsere Bereitschaft und Verhandlungsposition deutlich gestärkt worden, auch zukünftig. So könnte es auch möglich sein, die Rahmenbedingungen für eine Niederlassung zu verbessern und damit mehr junge Zahnärzte hierfür zu begeistern. Diese werden sich nämlich ganz genau überlegen, ob die Attraktivität einer freien Berufsausübung noch gegeben ist oder ob sie ihr Leben zunehmend für das Hamsterrad opfern müssen. Hierfür müsste man natürlich den Mut haben, gemeinschaftlich auf die Farce des Sicherstellungs- auftrags zu pfeifen. Solche Opfer scheinen zukünftig leider nötig zu sein, um einen gewissen Nachdruck zu erzeugen und Gehör zu finden. Ich denke, es wäre für unsere Zukunft nicht verkehrt mal über einen Strategiewechsel nachzudenken. Dr. Michael Rahn, Bischofswiesen IN EIGENER SACHE Aufmerksame Leserinnen und Leser haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass in zm 13 im Artikel „Optionen zur Wiederverwendung von Atemschutzmasken sind begrenzt“ auf Seite 22 ein unpassendes Foto verwendet wurde: nämlich eine FFP2 mit Auslassventil. Es ist natürlich richtig, dass diese Art von Schutzmasken nur dem Eigen- schutz dienen, nicht aber dem Schutz von Patienten vor einer SARS- CoV-2-Infektion, und somit ungeeignet sind zur Verwendung in der Zahnarztpraxis. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Die Redaktion www.DAS-KONZEPT.com machts einfach! Die AERA Lösung für den Materialeinkauf: Bedarf ermitteln, Preise vergleichen und optimiert einkaufen. Ganz einfach, bequem und kostenlos. Jetzt testen unter www.aera-online.de | 09
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