Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

zm 110, Nr. 17, 1.9.2020, (1572) ZAHNARZTBEHANDLUNGEN IN CORONA-ZEITEN Eine WHO-Meldung sorgt für Irritationen Eine Veröffentlichung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in der sie – abgesehen von Notfällen – von Zahnarztbehandlungen abgeraten hatte, schlug Anfang August in den Medien hohe Wellen. Umgehend wies die Zahnärzteschaft geschlossen darauf hin, dass Zahnarztbesuche in Deutschland völlig sicher sind. Am Ende korrigierte die WHO ihre Aussage. I n einer nicht landesspezifischen Empfehlung vom 3. August hatte die WHO dazu geraten, von nicht dringenden Zahn- behandlungen abzusehen, bis die Übertragungsrate von COVID-19 „ausreichend“ gesunken sei. Auch Vorsorgeunter- suchungen und Prophylaxe sollten so lange verschoben werden. Die Übertragung von SARS-CoV-2 könne durch direkten, in- direkten oder engen Kontakt mit infizierten Personen sowie „durch infizierte Sekrete wie Speichel und Atemsekrete oder über deren Atemwege erfolgen“, begründete die WHO ihre Empfehlung, die sie am 11. August auf Twitter verbreitete. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) relativierte die zuerst von einer französischen Nachrichtenagentur weiterverbreitete Empfehlung: Diese sei „nicht für alle Länder und alle Infektions- lagen weltweit gemeint und basiert auf einer Übersetzung- und Interpretationsungenauigkeit“. Es handele sich um eine globale Empfehlung, die speziell für die Situation in Deutschland interpretiert werden müsse. „Die aktuelle Ausbreitungssituation von COVID-19 in Brasilien, den USA oder afrikanischen Staaten ist eben nicht mit Deutschland vergleichbar“, stellte die BZÄK klar. „In derartigen Infektionslagen rät die WHO in ihrer Originalpublikation, zahnmedizinische Vorsorge-Behandlun- gen so lange zu verschieben, bis eine ausreichende Reduktion der Übertragungsraten stattgefunden hat – oder gemäß den offiziellen gesundheitspolitischen Empfehlungen auf natio- naler, regionaler oder lokaler Ebene zu verfahren.“ DEUTSCHLAND IST NICHT BRASILIEN Es sei schwierig, für 193 unterschiedliche Staaten auf der Welt mit sehr ungleichen Gesundheits- und Politiksystemen pauschale Empfehlungen abzugeben. „Ein differenziertes Vor- gehen und Vorsicht hingegen sind hilfreich, ebenso wie hohe Hygienestandards“, betonte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „In Deutschland ist die Infektionsrate aktuell immer noch niedrig, vor allem im Vergleich zu anderen Staaten. Zudem haben wir eigene offizielle nationale Empfehlungen für die Gesundheitsversorgung. Entscheidend sind jedoch auch die hiesigen strengen Hygienevorschriften und die moderne Praxisausstattung: Die deutsche Zahnmedizin ist im Bereich Hygiene hervorragend aufgestellt.“ Das WHO-Papier führt laut BZÄK zurück zu einer Diskussion, die die deutsche Zahnmedizin bereits vor mehr als vier STATEMENT BMG „Die von der WHO mit Datum vom 3. August 2020 gegebene Empfehlung ist abhängig von den jeweiligen nationalen Gegebenheiten zu interpretieren“, teilte das BMG auf Anfrage mit. Dies entspreche „offensichtlich auch der Absicht der WHO, die in ihrer Empfehlung auf die Vorgabe eines konkreten Reproduktionswertes verzichtet, oberhalb dessen zahnärztliche Behandlungen nur eingeschränkt erfolgen sollten“. Quelle: twitter.com/WHO Tweet der WHO vom 11. August 10 | POLITIK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=