Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17

KORREKTUR DER WHO Am 18. August korrigierte die WHO ihre missverständliche Empfehlung. Diese habte demnach ausschließlich auf ein intensives, unkontrolliertes Übertragungsszenario abgezielt – und passe damit nicht zur aktuellen Situation der meisten europäischen Länder, insbesondere nicht auf Deutschland. Um unnötige Sorgen von Patienten zu vermeiden, sei es wichtig, dass die Öffentlichkeit, die nationalen Zahnärzteverbände und die Gesundheitsbehörden die vollständige Aussage der Empfehlung weiterverbreiten. Monaten geführt wurde. Im Abgleich mit sämtlichen wissen- schaftlichen Erkenntnissen habe der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin eine Stellungnahme zum Ver- halten in der Praxis vorgelegt, die die relevanten Punkte zum Infektionsschutz adressiert. ENTSCHEIDEND SIND STRENGE HYGIENEVORSCHRIFTEN Die BZÄK verweist in dem Zusammenhang auf eine Studie aus Wuhan: Dort hatten im Dezember und Januar weder Zahnärzte, Ärzte oder Patienten von der Epidemie gewusst. Etwa 120.000 Patienten wurden ohne Kenntnis unter den üblichen zahn- medizinischen Bedingungen behandelt. Von den 1.098 Mit- arbeitern der Universitätszahnklinik haben sich allerdings nur 3 Zahnärzte, 3 ZFAs, 2 Verwaltungsmitarbeiterinnen und 1 postgradualer Student infiziert – drei davon mit hoher Wahr- scheinlichkeit privat. „Dass die WHO mit ihrer Aussage nun kommt, verwundert sehr, insbesondere auch weil keinerlei Gründe genannt werden, die eine neue Lage beschreiben. Solche Gründe wären der Bundeszahnärztekammer auch nicht bekannt.“ Die Einschätzung, dass Patienten sich in Deutschland auch während der Corona-Pandemie gefahrlos von ihrem Zahnarzt behandeln lassen können, teilen der Weltzahnärzteverband (FDI), das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Kassen- zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und sämtliche wei- teren Zahnärzteorgansiationen. Auf Initiative der BZÄK korrigierte die FDI am 14. August in einer Erklärung die Veröffentlichung der WHO. „Eine Fehl- interpretation des WHO-Dokuments hat in einigen Medien zu Verwirrung und zur Verbreitung ungenauer und irreführender Informationen geführt“, teilte die FDI in ihrer Stellungnahme mit. „Im Gegensatz zu jüngsten Medienberichten können Menschen auch unter COVID-19 gefahrlos zum Zahnarzt gehen und Mundgesundheitsdienste in Anspruch nehmen, wenn die Vorschriften eines Landes dies zulassen.“ Auch die WHO hat die Empfehlung mittlerweile korrigiert: Sie zielte demnach ausschließlich auf ein intensives, unkontrol- liertes Übertragungsszenario ab und passe somit nicht zur aktuellen Situation der meisten europäischen Länder und ins- besondere nicht auf Deutschland. ck/mg zm 110, Nr. 17, 1.9.2020, (1573) Ich wünsche mir einen verlässlichen Ansprechpartner, der mich bei allen Herausforderungen unterstützt – ein Rundum-sorglos-Paket aus einer Hand. Und das bekomme ich bei CGM Z1.PRO. “ ZAHNARZTSOFTWARE CGM Z1.PRO – Meine Zukunft. Mein Weg. cgm-dentalsysteme.de CGMCOM-10734_DEN_0720_SWI | 11

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=