Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 110, Nr. 18, 16.9.2020, (1688) D ie auf der letzten Mitgliederversammlungen beschlos- senen neuen DAJ-Empfehlungen schlagen konkrete Maßnahmen vor, um die Gruppenprophylaxe weiter- zuentwickeln. Ziel ist es, das Zähneputzen flächendeckend in Kindertagesstätten zu verankern. Dazu sollte die Jugend- zahnpflege vor Ort pädagogische Grundkonzepte für den Kita-Alltag entwickeln. Dazu gehören auch Best-Practice- Modelle für Kitas und Tagespflege oder die Zusammenarbeit mit großen Kita-Trägerverbänden. Weiteres Ziel ist, darauf hinzuwirken, die Sanitärbereiche in Kitas und Schulen für das tägliche Zähneputzen angemessen aufzuwerten, Mund- gesundheitsförderung in die Lehrpläne der Fachschulen für Sozialpädagogik zu integrieren und die interdisziplinäre Zu- sammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren insbesondere der Jugendhilfe zu stärken. Foto: AdobeStock_flucas Wie geht Gruppen- prophylaxe in der Kita während der Pandemie? NEUE DAJ-EMPFEHLUNGEN ZUR WEITERENTWICKLUNG DER GRUPPENPROPHYLAXE Prävention von Anfang an stärken – gerade in Zeiten von Corona Welchen Handlungsschwerpunkten muss sich die Jugendzahnpflege in der näheren Zukunft besonders widmen, um die Mundgesundheit für Kinder und Jugendliche weiter zu verbessern? In einem kürzlich veröffentlichten Strategiepapier gibt die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gruppen- prophylaxe, skizziert Handlungsempfehlungen und beschreibt Präventionsstrategien – insbesondere für Kitas während der Corona-Pandemie. MUNDHYGIENE IN ZEITEN VON COVID-19 – JETZT ERST RECHT! Das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn hat in Zusammenarbeit mit der DAJ und dem Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) Hygieneempfehlungen für das Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen herausgegeben. Sie enthalten eine Checkliste für hygienisch unbedenk- liches Zähneputzen in Kitas unter den Bedingungen der Pandemie. Die Botschaft: Das tägliche Zähneput- zen kann unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen sicher durchgeführt werden. Hier die Empfehlungen in gekürzter Form: Allgemeine Voraussetzungen \ Die Kita verfügt über ein aktuelles Hygienekonzept, das zwischen dem Träger der Einrichtung und den zuständigen kommunalen Stellen abgestimmt ist. \ Eine Betreuungsperson ist für das Zähneputzen verantwortlich. Materialien und Sanitärbereiche \ Jedes Kind hat seine eigene altersgerechte Kinderzahnbürste und seinen eigenen Becher. Beides ist mit einem wasserfesten Stift namentlich gekennzeichnet. \ Jedes Kind hat im Sanitärbereich einen festen, gekennzeichneten Aufbewahrungsplatz für seine Zahnputzutensilien. Wichtig ist, dass die nach Gebrauch gut ausgespülten Zahnbürsten mit dem Kopf nach oben zum Trocknen aufgestellt werden können, ohne dass die Köpfe sich berühren. \ Die Materialien sollen von den Kindern nicht ohne Aufsicht entnommen und nicht zweckentfremdet werden. \ Die Zahnbürsten werden regelmäßig ausgetauscht: spätestens alle drei Monate oder nach Infektions- krankheit des Kindes. \ Der Zahnputzbecher ist spülmaschinenfest bei mindestens 60 °C und wird einmal in der Woche in der Spülmaschine gespült. \ Die Waschbecken müssen nach dem Zähneputzen gemäß Hygieneplan gereinigt werden. Zähneputzen in der Kita – so kann es gehen \ Die Kinder gehen in Gruppen zum Zähneputzen. Die für das Zähneputzen verantwortliche Person leitet die Kinder soweit möglich an. \ Alle Kinder erleben regelmäßig, dass auch die Bezugsperson sich die Zähne putzt (Lernen am Modell). 14 | POLITIK

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