Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 110, Nr. 18, 16.9.2020, (1698) S obald die medizinischen Anwen- dungen der TI – Notfalldaten- management (NFDM), elektro- nischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA) und elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU) – in den Praxen zur Verfügung stehen, muss je Praxis mindestens ein Zahnarzt im Besitz eines eZahnarztausweises sein. Voraussicht- lich ist das ab 1. Januar 2021 der Fall. Aktuell schafft die Bundeszahnärzte- kammer (BZÄK) dazu eine bundes- einheitliche Herausgabestruktur. Mit der medisign GmbH wurde im Juli der letzte Anbieter für eZahnarztausweise der Generation 2 von ihr zugelassen. D-Trust von der Bundesdruckerei, die Telekomtochter T-Systems und SHC- Care GmbH gingen zuvor schon an den Start. Zahnärzte können sich künftig also zwischen diesen vier Herstellern ent- scheiden, wobei Preise und Konditio- nen variieren. Auf fünf Jahre gerechnet ergeben sich pro Praxis Gesamtkosten zwischen 479 und 534 Euro inklusive Mehrwertsteuer (siehe Tabelle). Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) übernehmen davon einmalig 233 Euro. Stimmt der Zahnarzt der Datenweitergabe von der Landeszahn- ärztekammer an die zuständige KZV zu, beschleunigt dies die Erstattung. Da generell gilt: Alle ab jetzt bestellten eZahnarztausweise sind HBAs der neu- esten Generation. Da die Vorläufer außer dem Versicher- tenstammdatenabgleich noch keine medizinischen Anwendungen unter- stützen, hat auch medisign die Aus- gabe der eZahnarztausweise der Gene- ration 0, die von 11.500 Zahnärzten genutzt werden, eingestellt und switcht auf die 2. Generation um. Bestandskunden können ihren alten Zahnarztausweis innerhalb der Min- destlaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen einen Ausweis der Generation 2 eintauschen. IN DIE PRAXEN KOMMT DIE NEUESTE GENERATION Zur Bestellung eines eZahnarztauswei- ses müssen sich Zahnärzte an ihre zu- ständige Kammer wenden. Wie man die Ausweis beantragt, zeigen wir am Beispiel der Landeszahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Benötigt werden ein Computer mit Internetzugang, ein Drucker sowie ein aktuelles digitales Passfoto. Im ersten Schritt müssen Zahnärzte den Online- Antrag beim Hersteller ihrer Wahl aus- füllen: \ D-Trust GmbH: https://ehealth.d-trust.net/ antragsportal/ \ T-Systems International GmbH: https://antragsportal.hba.telesec.de/ tsp-applicant/home/options.html \ medisign GmbH: https://ehba.de \ SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG: https://shc-care.de/ Dabei kann man auch das Ausfüllen unterbrechen und die bereits ein- gegebenen Daten zwischenspeichern. In diesem Fall wird ein Zugangs- oder Vorgangsschlüssel angezeigt, mit dem man innerhalb von sechs Wochen die Foto: medisign GmbH So sieht der eZahnarztausweis von medisign aus. Es fehlt noch das Logo der jeweiligen Landeszahnärztekammer. Zahnärzte haben die freie Wahl zwischen vier zugelassenen Herstellern. BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER SCHAFFT BUNDESWEIT EINHEITLICHE HERAUSGABE-INFRASTRUKTUR Der eZahnarztausweis kommt in die Praxis Der elektronische Zahnarztausweis (eZahnarztausweis) ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Zahnärzteschaft. Er hat die Funktion eines Sichtausweises, verfügt über eine elektronische Signatur und ermöglicht die rechtssichere Unterschrift digitaler Dokumente – und damit die Verifizierung für kommende Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). „Es geht los: Mit dem elektronischen Medikationsplan – und perspektivisch auch dem eRezept und KIM – kommen jetzt auch für den eZahnartzausweis nutzbare Anwendungen in die Praxis.“ Jürgen Herbert, BZÄK-Vorstandsreferent für Telematik 24 | POLITIK
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