Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 110, Nr. 18, 16.9.2020, (1709) Verantwortung. Er verwies darauf, dass sich über 60 Prozent der Hochschul- lehrer der Zahnheilkunde und Kiefer- chirurgie der NSDAP angeschlossen hatten. „Das ist ein weitaus höherer Prozentsatz im Vergleich zu anderen Berufsgruppen“, sagte Klein. „Ich halte es für wichtig, dass diese Vergangen- heit der Zahnärzte in Deutschland aufgearbeitet wird. Aus diesem Grund ist eine Ergänzung der Approbations- ordnung für Zahnärzte erforderlich.“ Prof. Dr. Dr. Dr. Dominik Groß, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Inhaber des gleichnamigen Lehrstuhls der RWTH Aachen und Leiter des zahnärztlichen Aufarbeitungsprojekts, begrüßt die Ini- tiative des Antisemitismusbeauftragten als „richtig und wichtig“, denn die ärztliche Approbationsordnung sehe bisher keine verpflichtete Lehre in „NS-Medizin“ vor. Er erinnerte daran, dass das Thema an der RWTH Aachen bereits vor zehn Jahren eigeninitiativ in die Pflichtlehre aufgenommen wor- den sei. Dort werde der Medizin im Nationalsozialismus seitdem ein gan- zer Seminartag gewidmet. Das liege aber auch daran, dass es in Aachen einen „Modellstudiengang“ gebe und deshalb dort von den üblichen Lehr- inhalten des Regelstudiengangs Medi- zin abgewichen werden dürfe. DIE STUDIERENDEN SIND REGELMÄßIG SCHOCKIERT Groß: „Jedenfalls stellen wir in diesen Seminaren immer wieder fest, wie wenig Vorwissen die Studierenden mit- bringen und wie schockiert sie auf die Verbrechen reagieren. Deshalb brauchen wir möglichst bald eine sol- che Änderung in der AO. Ich empfehle allerdings, beide Seiten zum Thema zu machen: Die Verbrechen von Ärzten im Nationalsozialismus – um die es dem Antisemitismusbeauftragten geht –, aber auch die vielen jüdischen Opfer unter den Ärzten und Zahnärz- ten, denn gerade diese beiden Berufe waren unter jüdischen Akademikern weitverbreitet. Ärzte waren eben beides: Täter und Verfolgte.“ Groß verwies außerdem darauf, dass aus ganz ähnlichen Gründen vor 15 Jahren der Herbert-Lewin-Preis ins Leben gerufen worden sei, an dem mittlerweile auch die BZÄK und die KZBV beteiligt sind. „Damit zeichnen wir – das Preisgericht – Arbeiten aus, die sich wissenschaftlich mit der Rolle der Ärzteschaft während der Zeit des Nationalsozialismus auseinandersetzen“, erklärte er. „Diese Schriften stammen meist von jungen Doktoranden der Medizin und der Zahnheilkunde. Je früher wir also unseren Nachwuchs für dieses Thema sensibilisieren, desto intensiver und breiter werden auch die Forschungsaktivitäten in diesem Bereich ausfallen.“ pr Datum: 21. Oktober 2020, Zeit: 15.00 Uhr Ort: Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1– 3, 30175 Hannover Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2019 2. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 4. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 5. Neuwahl des Vorstandes der Rechtsschutzstelle 6. Änderung der Satzung 7. Verschiedenes Der Jahresabschlussbericht für das Jahr 2019 liegt in der Geschäftsstelle der RST zur Einsicht aus. Rolf Mencke, 1. Vorsitzender www.rst-hannover.de Einladung zur Mitgliederversammlung der Rechtsschutzstelle der Ärzte-, Zahnärzte- und Tierärzteschaft r.k.V Hier finden Sie Ihre neue Behandlungseinheit | 35

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=