Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 110, Nr. 18, 16.9.2020, (1719) Interesse der Portale an Nutzerbewertungen sehr hoch ist, kommt es somit zu einer „Angebotslücke“ bei den Bewer- tungen. „In dieser Lücke bewegt sich das Geschäftsfeld der Bewertungsvermittler, deren seriöse Vertreter allerdings zu- nehmend von unseriösen ‚ 5-Sterne-Garantie‘-Angeboten in den sozialen Netzwerken verdrängt werden“, berichtet die Behörde. UNSERIÖSE BEWERTUNGSVERMITTLER STOßEN IN DIE ANGEBOTSLÜCKE Mundt: „Das Problem von Fake-Bewertungen wird oft mit Bewertungen, die von Computerprogrammen oder von Dienstleistern erstellt wurden, gleichgesetzt. Diese Pauscha- lisierung wird dem tatsächlichen Spannungsfeld der Inte- ressenlagen und den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Portale nicht gerecht. Beispielsweise können seriöse Be- wertungsvermittler durchaus einen Beitrag für die Erstellung von Bewertungen leisten. Es muss vielmehr darum gehen, für den Verbraucher Transparenz zu schaffen, ob Bewertungs- vermittler eingeschaltet waren, um damit die schwarzen Schafe von den seriösen Vermittlern zu trennen.“ Gut vier Wochen später änderte das Arztbewertungsportal jameda – nach eigenen Angaben völlig unabhängig vom Bericht des Bundeskartellamts (siehe Interview rechts) – sein Prüfverfahren für Erfahrungsberichte von Patienten. Alle – auch kostenlos registrierte – Ärzte erhalten seitdem eine E-Mail über den Eingang und den Inhalt einer neuen Patientenerfahrung, bevor diese auf ihrem Profil veröffent- licht wird, teilte jameda mit. In einer 24-stündigen Frist könne der Arzt anschließend aus drei Möglichkeiten wählen, um auf den Patientenbeitrag zu reagieren: „Der Arzt kann den Beitrag direkt ohne Wartefrist veröffentlichen, diesen kommentieren oder er meldet ihn dem jameda-Qualitätsmanagement zur weiteren Prüfung.“ Diese drei Reaktionsmöglichkeiten hätten Ärzten schon immer zur Verfügung gestanden – konnten bisher aber erst nach der Veröffentlichung eines Beitrags genutzt werden, betont jameda. \ INTERVIEW MIT ELKE RUPPERT, LEITUNG UNTERNEHMENSKOMMUNIKATION JAMEDA GMBH „IM BERICHT FINDET SICH KEIN HINWEIS AUF MISSSTÄNDE BEI JAMEDA“ Wie bewertet jameda die Ergebnisse der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts? Elke Ruppert: Wir haben die Durchführung der Sektorunter- suchung durch das Bundeskartellamt begrüßt. [...] Auch die nun vorliegenden Ergebnisse sehen wir grundsätzlich positiv. Der Bericht fordert vor allem, dass Portale mehr tun sollten, um die Authentizität von Bewertungen sicherzustellen. jameda ist mit seinen Verfahren seit Langem Vorreiter in diesem Bereich – zum Beispiel aufgrund der nach unserem Kenntnis- stand einmaligen SMS-Prüfung, aufgrund des sorgfältigen Prüfprozesses infolge der Meldung eines Berichts, aufgrund der regelmäßigen Befragungen der Verfasser von Patienten- beiträgen oder auch aufgrund unseres Vorgehens gegen gekaufte Bewertungen. Darüber hinausgehende Maßnahmen, die der Bericht des Kartellamts vorschlägt, greifen wir zusätzlich gerne auf beziehungsweise setzen wir ohnehin bereits um. Hat jameda eine Stellungnahme zu dem Konsultationspapier abgegeben? Ja, wir waren in die Untersuchung eingebunden und haben nun auch unsere Stellungnahme zum vorliegenden Bericht ab- gegeben. Nach unserer Überzeugung trägt die Untersuchung dazu bei, das komplexe Thema übersichtlicher zu machen, differenziert Probleme zu benennen und Lösungsansätze darzustellen – das begrüßen wir sehr und freuen uns, dass wir dabei mitwirken konnten. Inwieweit ist die Änderung, dass registrierte Ärzte Bewertungen künftig 24 Stunden vor Veröffentlichung einsehen können, eine Reaktion von jameda auf vom Bundeskartellamt im Untersuchungsbericht angemahnte Missstände? Zunächst möchten wir ausdrücklich herausstellen: Im gesamten Bericht findet sich kein Hinweis auf Missstände bei jameda. [...] Das Angebot Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten vor dessen Veröffentlichung über den Eingang eines Patienten- beitrags zu informieren, hat mit dieser Untersuchung nichts zu tun. Mit diesem Angebot setzen wir einen Wunsch um, der im Dialog mit Ärzten und Zahnärzten an uns herangetragen wurde. Gilt diese Änderung auch für Ärzte, die keines der kosten- pflichtigen Produktpakete gebucht haben? Ja, dieses Angebot gilt auch für Ärzte, die kein kosten- pflichtiges Premium-Paket nutzen. Zahnärzte müssen sich lediglich kostenlos registrieren, damit wir sie per E-Mail anschreiben können. Die Fragen stellte Marius Gießmann. | 45

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