Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 110, Nr. 18, 16.9.2020, (1728) Gesundheitssystem. Aus Sicht der Patienten gilt es, die richtige Stelle zu identifizieren und den richtigen An- sprechpartner auszumachen: Gerade im Bereich der Zahnmedizin kommt es zum Zusammenspiel von gesetzlichen und privat finanzierten Leistungen und somit auch zur Beteiligung unterschiedlicher Kostenträger. Das bundesweite Netz der zahnärztlichen Patientenberatungsstellen kann hier Orientierung geben. AUS DER BERATUNGSPRAXIS In zwei moderierten Gruppendiskus- sionen, die im Herbst 2019 mit Wissenschaftlern der Universität Magdeburg durchgeführt wurden, diskutierten insgesamt 22 Patienten- beraterinnen und -berater aus ganz Deutschland ihre Erfahrungen. Die mit Tonband aufgezeichneten Diskussio- nen wurden transkribiert, nach Kate- gorien geordnet und einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen. Wie die Berichte aus der Beratungspraxis zeigen, ist es für Patienten teilweise schwierig, ihre Rechte und Interessen im Alltag zu vertreten. Manche Rat- suchende sind sich ihrer Patienten- rechte gar nicht bewusst oder trauen sich nicht, ihre Zahnärztin oder ihren Zahnarzt darauf anzusprechen. Viele wissen über die Zuständigkeiten in einem komplexen Gesundheitssystem nicht genügend Bescheid. Zu den typischen Problemlagen zählt dabei, dass Patienten unsicher sind, ob und in welchem Umfang sie in ihre Behandlungsunterlagen Einsicht nehmen können. In anderen Fällen sind sich Ratsuchende im Unklaren darüber, wie sie Gewährleistungs- ansprüche geltend machen können, oder ihnen fehlt der zuständige An- sprechpartner bei ihrer Krankenkasse. VERMITTLER IN SACHEN PATIENTENRECHTE Patientenrechte regeln das Verhältnis zwischen den Patienten und ihren be- handelnden Zahnärzten. Die Wahr- nehmung von Patientenrechten setzt immer auch deren Kenntnis auf bei- den Seiten voraus. Die Evaluation der zahnärztlichen Patientenberatung hat jedoch gezeigt, dass dies keineswegs immer der Fall ist. Eine frühe Phase der Beratung besteht häufig in der grundlegenden Aufklärung über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. So kann die Patientenberatung die Wahrnehmung der Patientenrechte im individuellen Fall unterstützen. Auch wenn die Beratungen zu Patienten- rechten innerhalb der zahnärztlichen Patientenberatung mit einem Anteil von rund 15 Prozent keinen zahlen- mäßigen Schwerpunkt bilden, kommt dem Thema eine große Bedeutung zu, denn Patientenrechte liefern den Rah- men für ein vertrauensvolles Zahnarzt- Patienten-Verhältnis und dienen nicht zuletzt der Konfliktverhütung und -lösung im Behandlungsalltag. Aus diesem Grund widmeten sich Spitzenvertreter der Zahnärzteschaft in diesem Jahr schwerpunktmäßig der Analyse dieses Themenfelds und disku- tierten über die Möglichkeiten und Erfordernisse der Weiterentwicklung der zahnärztlichen Patientenberatung. Im Hinblick auf die Ergebnisse der Auswertung erklärte Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundes- zahnärztekammer: „Das Wissen um Berufspflichten und Patientenrechte muss immer wieder aufgefrischt wer- den. Kommunikation der Patienten- rechte ist eine Daueraufgabe.“ Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vor- standes der Kassenzahnärztlichen Bun- desvereinigung, betonte die Bedeutung der Lotsenfunktion der zahnärztlichen Patientenberatung – auch im Hinblick auf Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen: „Wir brauchen [...] bedarfs- und bedürfnisgerechte Orientierungshilfen, die vulnerable Gruppen unterstützen, sich im Versor- gungssystem zurechtzufinden und ihre Entscheidungen zu treffen.“ FAZIT Die Wahrnehmung von Patienten- und Versichertenrechten erfordert vom Patienten eine Orientierungsleistung, die übersichtliche Informationen über Anlaufstellen zu fachlichen, finanziel- len und rechtlichen Fragen voraus- setzt. Nicht alle Patienten können diese Informationen schlüssig verarbeiten, ihre Ansprüche erkennen und durch- setzen. Die Patientenberatung muss das Dreieck Patient – Zahnarzt – Kranken- versicherung abdecken und dabei zu manchmal komplexen Fragen und Sachverhalten beraten. Der Aufwand für Patienten, wenn sie ihre Rechte kennen und wahren wollen, ist hoch. Dies gilt insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Das bundesweite Beratungsnetz der zahnärztlichen Kör- perschaften kann im individuellen Fall für Aufklärung sorgen und in Konflikt- fällen nach Lösungsmöglichkeiten suchen. An erster Stelle steht immer die Lösung der von Patientenseite ein- gebrachten Fragen und Anliegen. \ Den Bericht „Zahnärztliche Patientenberatung 2019“ wie auch weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.patientenberatung- der-zahnaerzte.de. Grafik 3 Quelle: Bericht „Zahnärztliche Patientenberatung 2019“ Themenspektrum der Patientenanfragen zu Leistungsumfang und Anspruchsvoraussetzungen 54 | POLITIK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=