Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

zm 110, Nr. 19, 1.10.2020, (1792) S1-LEITLINIE Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern Eine neue S1-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) widmet sich dem Spannungsfeld zwischen zahnärztlicher Grundversorgung, Personalschutz und Virusepidemiologie in der Zahnarztpraxis. Neben den Abstands- und Hygieneregeln sollte vor allem der Schutz für Risikogruppen im Fokus stehen – und eine Triage vor Betreten der Praxis durchgeführt werden. D ie erstmals nach den Regularien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizi- nischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellte S1-Leitlinie umfasst Hand- lungsempfehlungen für Zahnarzt- praxen zum Umgang mit zahnmedi- zinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern, die wissenschaftlich belegt sind. Die von der DGZMK in Zusammen- arbeit mit der BZÄK, dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahn- medizin (DAHZ) und der Kassenzahn- ärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erarbeitete Leitlinie stützt sich auf die aktuellen Erkenntnisse der wis- senschaftlichen Literatur. Sie enthält Erkenntnisse und Empfehlungen \ zur zahnärztlichen Grundversorgung \ zum Personal- und Patientenschutz \ zur Aerosolbildung in dentalen Praxen, zur Schutzwirkung durch Masken und zu Behandlungskautelen \ zur Entstehung infektiöser Tröpfchen und Aerosole \ zu zahnärztlichen Notfällen bei symptomatischen und infizierten Patienten Zum Thema Aerosole heißt es etwa, die aktuelle Evidenzlage reiche nicht aus, „um eine aerogene Übertragung mit SARS-CoV-2 im Rahmen zahnärztlicher Behandlungen zu bestätigen oder aus- zuschließen“. Aus diesem Grund stellten „Verfahren zur Reduktion des Sprüh- nebels [...] grundlegende Arbeitsschutz- maßnahmen für das Behandlungsteam dar“. Da sich selbst durch trainierte, er- gonomisch gestaltete zahnärztliche Technik eine Emission von Tröpfchen und Aerosolen aus der Mundhöhle des Patienten nicht vollständig verhindern lasse, seien zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung der Infektionsüber- tragung unumgänglich. Bei den Empfehlungen der Leitlinie herrschte unter den zehn beteiligten Experten Einstimmigkeit. mg Die S1-Leitlinie „Umgang mit zahn- medizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ kann auf der Website der DGZMK (http://bit.ly/DGZMK_LL_Corona) heruntergeladen werden. AUS DER LEITLINIE „EMPFEHLUNG: TRIAGE VON VERDACHTSFÄLLEN starker Konsens \ Spätestens vor Beginn der Behandlungs- maßnahmen, besser vor Betreten der Praxis per Telefon oder über einen Aushang an der Tür, sollen Verdachtsfälle herausgefiltert werden. \ Typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 sollen gezielt abgefragt werden. \ Fragen bezüglich potentieller Kontakte zu COVID-19-positiven Patienten in den vergangenen 2 Wochen sollen gezielt abgefragt werden \ Die Messung der Körpertemperatur im Rahmen der Triage von Verdachtsfällen kann erfolgen. Laut RKI muss jedoch von einer Vielzahl falsch positiver Ergebnisse ausgegangen werden. Zudem kann es bei fehlender Fiebersymptomatik oder Einnahme anti- pyretischer Wirkstoffe zu falsch negativen Ergebnissen kommen. Abstimmung: 10/0/0 (ja, nein, Enthaltung)“ Foto: AdobeStock_Robert Petrovic Patienten- und Personalschutz sowie die Aerosolbildung stehen imFokus der Leitlinie.Wer Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweist, sollte umgehend isoliert und mittels PCR auf das Vorliegen einer Infektion getestet werden. Und: Für die Testung von symptomfreien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebe es nicht genügend belastbare Daten. 10 | PRAXIS

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