Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

zm 110, Nr. 19, 1.10.2020, (1849) | 67 ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN (AUGUST 2020) Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt diese sogar die Kosten in voller Höhe dafür? In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR über- nommen? Wird die Bezuschussung oder Kosten- übernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektiv- vertrag oder in einen Wahltarif ab- hängig gemacht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelungen oder Ver- träge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungs- satzes oder durch Festpreise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? actimonda BKK Ja Einmal jährlich gibt es einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Nein Nein Nein Nein atlas BKK Ahlmann Ja Einmal jährlich 50 Euro. Nein Nein Nein Nein Barmer Ja Einmal jährlich ein Zuschuss von maximal 50 Euro für die PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten. Die Vertragszahn- ärztin/der Vertragszahnarzt ist frei wählbar. Voraus- setzung für den Zuschuss ist die erfolgreiche Teil- nahme an unserem Bonus- programm. Für Schwangere Kosten- übernahme der PZR bis maximal 200 Euro. Der Betrag wird auf das Budget im Rahmen des Familien- Plus-Pakets angerechnet, welches wahlweise für die PZR oder andere zusätzliche Leistungen eingesetzt werden kann. Nein Nein Nein Ja

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