Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19
zm 110, Nr. 19, 1.10.2020, (1857) BKK ZF & Partner Ja, im Rahmen eines Bo- nusprogramms. 10 Euro pro Jahr. Nein Nein Nein Ja Energie-BKK Ja Zweimal pro Kalender- jahr 25 Euro. Nein Nein Nein Nein Hanseatische Krankenkasse Ja Im Rahmen des Bonus- programms für gesund- heitsbewusstes Verhalten maximal 50 Euro Zuschuss alle zwei Jahre. Als zusätzliche Satzungsleistung einmal je Schwangerschaft Kostenerstattung in voller Höhe. Nein Nein Nein Nein Heimat Krankenkasse Ja a) Innerhalb eines Vertrags mit der IMEX Dental und Technik GmbH. Die vollständigen Kosten der PZR werden dann einmal im Kalen- derjahr direkt mit der Heimat Krankenkasse abgerechnet. b) Zuschuss für PZR mit bis zu 80 Euro je Kalenderjahr. Der Versicherte geht in Vor- leistung und reicht an- schließend die Rechnung zur Erstattung ein. a) Ja b) Nein Nein Nein Nein IKK Classic Ja, sofern die PZR von einem Vertragszahnarzt oder einem nach § 13 Abs. 4 SGB V be- rechtigten zahnärztlichen Leistungserbringer durchgeführt wird. Maximal 40 Euro je Versicherten und Kalenderjahr. Seit August 2019 gilt diese Regelung auch für Kinder und Jugendliche, die bisherige Alters- beschränkung entfällt. Ansprüche auf Erstattung einer PZR verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Die Kosten sind dem- nach bis zu vier Jahre rückwirkend erstattungs- fähig. Nein Nein Nein Nein | 75
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