Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19
zm 110, Nr. 19, 1.10.2020, (1863) Techniker Krankenkasse Ja Eine volle Kostenübernahme der PZR ist möglich im Rahmen der Gesundheitsdividende. Voraussetzung ist die Teilnahme am Bonus- programm und der Nachweis von bonifizierbaren Maßnahmen. Für 1.000 gesammelte Bonuspunkte (2–3 absolvierte Maßnahmen) haben Versicherte Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 60 Euro. Dieser Zuschuss steigt mit steigender Bonuspunktzahl. Die Gesundheitsdividende kann über drei Jahre angespart werden. Der Versicherte kann im Rahmen seines Budgets aus der Gesund- heitsdividende individuell entscheiden, wie oft und in welcher Höhe er sich die PZR erstatten oder bezuschussen lässt. Außerdem ist die Kostenübernahme im Rahmen des Selbstbehalt- Wahltarif TK-Flex möglich. Teilnehmer an dem Tarif erhalten jährlich vorschüssig 80 Euro als Zuschuss für die PZR (oder andere Gesundheitsleistungen). Werden im Laufe des Kalenderjahres keine Rechnungen eingereicht, wird die Prämie am Ende des Jahres in bar ausgezahlt. Nein Nein Nein Kostenübernahme ist im Rahmen des TK-Bonusprogramms und des Wahltarifs TK-Flex möglich. Teilnehmer an dem Tarif erhalten jährlich 80 Euro als Zuschuss für die PZR. Werden für das Jahr keine Rechnungen eingereicht, wird die Prämie im Folgejahr bar ausgezahlt. Viactiv Krankenkasse Ja Zweimal jährlich wird die PZR nach Vorlage einer Rechnung in Höhe von 30 Euro pro Behandlung bezuschusst. Nein Nein Nein Nein | 81
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