Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

BEWERTUNGSPORTALE JAMEDA UNTER DRUCK Zum Beitrag „Gefälschte und unechte Bewertungen: Bundeskartellamt sieht Portalbetreiber in der Pflicht“, zm 18/2020, S. 44 jameda gerät durch die spezielle Architektur seines Portals nun auch unter Druck des Bundeskartellamts. Das Portal weicht dieser Kritik durch zahlreiche Änderungen aus, zum Beispiel durch die Vorab- Benachrichtigung von Bewertungen auch für zwangs- gelistete Teilnehmer. Diese „Neuigkeiten“ ändern aber nichts an der einfachen Manipulierbarkeit von Bewertungsdurchschnitten. jameda möchte den Pelz waschen, ohne ihn nass zu machen. Tatsächlich gibt es nur zwei Auswege aus der lauterkeitsrechtlichen Falle: 1. Das Portal sucht sich eine andere Geldquelle. Damit wären endlich die Voraussetzungen für Neutralität geschaffen und man wäre DSGVO-kompatibel. 2. Man verzichtet auf die vollständige Arzt-/Zahnarzt- listung und wird ein Werbeportal für Heilberufler mit Bewertungskomponente. Denn wer den Web-Auftritt für zahlende Kunden optimiert – was jameda zweifelsfrei praktiziert – nimmt selbst am Wettbewerb teil. Unter diesen Umständen hat die informationelle Selbstbestimmung der Portal- teilnehmer ein größeres Gewicht als die Informations- freiheit des Portals, wie der ehemalige Vorsitzende des BGH und Lauterkeitsrechtsexperte, Wolfgang Büscher, in seinem wegweisenden Artikel über Bewertungs- portale 2017 luzide dargelegt hat. Noch lebt jameda unverändert von seinen zahlenden Kunden und damit von der Diskrepanz der Bewertungsdurchschnitte auf Kosten der Nicht-Zahler. Diese Diskrepanz lässt sich einfach steuern: In Zeiten zunehmender Kritik geht man mit Negativbewertungen generell restriktiv um und verkleinert damit den Unmut der Zwangsgelisteten. Wenn sich die Aufregung gelegt hat, zieht man die Daumenschraube wieder an. Die Rechtsanwältin Anja Wilkat sprach in diesem Zusammenhang von „Schutzgelderpressung“. Die aktuell geplanten Gesetzesänderungen bei Online- Bewertungen durch das BMJV werden diesem Spuk sicher ein Ende bereiten. Dabei sollte auch die Einfüh- rung der Klarnamen-Pflicht bei personenbezogenen Bewertungen berücksichtigt werden, damit Intrigen und Verleumdungen im Netz endlich ihre Grundlage verlieren. Dr. Dr. Peter Gorenflos, Berlin zm 110, Nr. 19, 1.10.2020, (1791) Ivoclar Vivadent GmbH Dr. Adolf-Schneider-Str. 2 D-73479 Ellwangen, Jagst Tel. +49 7961 889 0 Fax +49 7961 6326 info@ivoclarvivadent.de www.ivoclarvivadent.de Isolieren Bonden Restaurieren Aushärten Effiziente Ästhetik • Erstklassiges Handling • Gute Anpassbarkeit • Geschmeidige Konsistenz Modellierbares Composite der Tetric Linie Erstklassiges Handling NEU: Universalcomposite für den Front- und Seitenzahnbereich Tetric ® Prime LESERFORUM | 09

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