Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20
zm 110, Nr. 20, 16.10.2020, (1908) DIE BZÄK INFORMIERT Erste gemeldete Ergebnisse zum Infektionsgeschehen mit SARS-CoV-2 Im Mai hatte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) einen anonymen Online-Meldebogen veröffentlicht mit der Bitte an alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, Informationen über eine SARS-CoV-2-Infektion in der Praxis zu melden. Nun liegen die ersten Ergebnisse vor: Bis Mitte September 2020 wurden acht Infektionen gemeldet. D as pandemische Auftreten eines neuen Krankheits- erregers und das fehlende Wissen, wie man dessen Übertragung wirksam verhindern kann, haben im März und im April zu einer großen Verunsicherung in Zahnarztpraxen und sogar zu Forderungen nach deren Schließung geführt. DAS INFEKTIONSRISIKO BEIM ZAHNARZT IST NICHT ERHÖHT Mittlerweile zeigt sich, dass die Schutzmaßnahmen und die zusätzlich in den Zahnarztpraxen ergriffenen Maßnahmen offensichtlich äußerst effektiv sind [Meng et al., 2019]. Die derzeit vorliegenden Berichte geben ebenfalls keine Hinweise für ein erhöhtes Infektionsrisiko im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen [Dadlani, 2020; Nardone et al., 2020]. Auch der in der Praxis routinemäßig eingesetzte Mund-Nasen-Schutz (MNS) erweist sich als ein wirksamer Schutz. Schon mit dem Auftreten von SARS-1 konnte in verschiede- nen Studien gezeigt werden, dass sowohl MNS als auch Atemschutzmasken in der Lage sind, deren Träger vor dem Corona-Virus zu schützen [Jatzwauk, 2006]. Weitere Infor- mationen zur Wirkung von Schutzmaßnahmen und den sich daraus ergebenden Empfehlungen für die zahnärztliche Praxis finden Sie in der kürzlich erschienenen S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ unter www.bzaek.de – Berufsausübung – Sars-CoV-2 – Risikomanagement oder unter https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/083-046.html. Gerade unter den derzeitigen Bedingungen steigender In- fektionszahlen ist es weiterhin wichtig, die Entwicklungen des Infektionsgeschehens genau zu beobachten und auch die internationalen Entwicklungen und Erfahrungen dazu heranzuziehen. Erste Ergebnisse – acht auswertbare Meldungen – aus dem anonymen Online-Meldebogen über Infektionen in der Zahnarztpraxis liegen jetzt vor: Sieben Fälle wurden von Zahnärzten oder Zahnärztinnen gemeldet, eine Erkrankung von einer Stuhl- beziehungsweise Prophylaxeassistenz. Vier der Infektionsgeschehen waren auf private Kontakte zurück- zuführen, zwei auf unbekannte Kontakte und zwei fanden durch Praxispersonal statt. 14 | POLITIK
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