Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20
Nach Eröffnung der distalen Läsion an 26 wurde im vollständig kariesfreien hypoplastischen Dentin aus der prä- eruptiven Zahnentwicklung eine typi- sche ausgedehnte hypermineralisierte Transparenzzone freigelegt. Die Dentin- karies wurde konventionell mit einer Unterfüllung als Pulpaschutz („Dentin- ersatz“) versorgt und mit Composite- Material („Schmelzersatz“) aufgebaut. Weil die Hypoplasie-Areale auch nach knapp zehn Jahren hoher Karies- aktivität nicht befallen waren, blieben diese Areale selbst an den Kavitäten- rändern unversorgt (Abbildung 2). Trotz freiliegender hypoplastischer Dentinareale okklusal-palatinal erin- nerte sich der Patient, auch als Kind niemals eine „Hypersensibilität“ des betroffenen Zahns verspürt zu haben. DISKUSSION Strukturanomalien der Zähne als seltene hereditäre Dysplasien (Amelogenesis et Dentinogenesis imperfecta, Dentin- Dysplasie, ICD-10-WHO-Version 2019/2021, K00.5) und viel häufigere Hypoplasien (meist symmetrische metabolische Hypoplasie, ICD-10- WHO-Version 2019/2021, K00.4) lassen sich seit Berten [1895], Black [1914], Schour und Massler [1940], Tucker und Sharpe [2004] sowie Gängler und Arnold [2007] sehr genau aus der Zahnentwicklung ableiten. Dabei wer- den die symmetrischen Hypoplasien durch eine metabolische Schädigung der Ameloblasten aus dem inneren Schmelzepithel im Glockenstadium DR. TOMAS LANG ORMED, Institute for Oral Medicine at the University of Witten/Herdecke Alfred-Herrhausen-Str. 45, 58455 Witten Foto: privat PROF. DR. DR. H. C. PETER GÄNGLER ORMED, Institute for Oral Medicine at the University of Witten/Herdecke Alfred-Herrhausen-Str. 45, 58455 Witten peter.gaengler@uni-wh.de Foto: privat Der hier vorgestellte Patientenfall wurde in einem Podcast der Autoren diskutiert. PODCAST Auch wenn der Gedanke an die Telematikinfratruktur (TI) noch keine Jubelstürme auslösen mag: Zahnärzte werden von ihr profitieren. Vorausgesetzt, sie besitzen den eHBA – auch bekannt als eZahnarztausweis. Nur wer sich mit der Chipkarte authentifiziert, kann künf- tig auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die elektronische Patientenakte sowie die zentralen TI- Anwendungenzugreifen.Vielmehrnoch:DereHBAwird 2021 unumgänglich sein, um in diesenAnwendungen zu arbeiten. Denn der Ausweis ermöglicht dem Mediziner die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Elektronische Signatur ab Januar Pflicht Und nur mit der QES kann der Zahnarzt eMedika- tionspläne und eRezepte bearbeiten, digitale Über- weisungsscheine befüllen oder auch Arbeitsunfähig- keitsbescheinigungen ausstellen. Ein aktueller Dienst, den es nur mit eHBA gibt: die im Juli gestartete KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Diese bietet allen Leistungserbringern innerhalb der TI eine sichere Platt- form, um Expertise und Dokumente auszutauschen. Bei der sicheren E-Mail-Kommunikation außerhalb der TI kommt eine weitere Funktion des eHBA zum Tragen: die Verschlüsselung von Informationen. Das Ergebnis ist ein weitaus höheres Datenschutzniveau. Mit allen Konnektoren kompatibel Sicherheitsbedenken können also außen vor bleiben. Ebenso wie Ängste vor Kompatibilitätsproblemen. Der eHBA, den D-TRUST, ein Unternehmen der Bundes- druckerei-Gruppe, anbietet, funktioniert mit allen zuge- lassenen eHealth-Konnektoren. Darüber hinaus hat die Karte eine Laufzeit von fünf Jahren. Das Risiko für Zahn- ärzte bleibt also mehr als überschaubar. Erst recht, weil die Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen auch die eHBA-Anschaffung in Teilen abdeckt. Und weil die Mediziner die Zahlweise per Lastschriftverfahren – imQuartal,halbjährlichoder jährlich–selbstbestimmen. Einfacher Bestellprozess Eine gewisse Dinglichkeit ist beim Bestellprozess dennoch geboten, damit die Zahnärzteschaft 2021 den eHBA nutzen kann. Das liegt weniger an der Ver- fügbarkeit – D-TRUST ist auf eine erhöhte Nachfrage vorbereitet. Allerdings muss der Beantragung des eHBA eine Freigabe der zuständigen Landeszahn- ärztekammer vorausgehen. Danach läuft alles ganz unkompliziert: Die Mediziner beantragen die Karte im Bestellportal von D-TRUST. Um sich sicher zu identifi- zieren, genügt der Gang in die nächste Postfiliale. Oder man bleibt einfach in der Praxis und nutzt den Online- service Easy Ident, den D-TRUST mit ihrem Partner CGM anbietet. Mehr Informationen zu den Funktionen und zur Bestellung des eHBA finden Sie unter bdr.de/eHBA Der eHBA: ein praxisnaher Leitfaden Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) gibt Zahnärzten Zugriff auf die Tele- matikinfrastruktur (TI). Dort können sie nicht nur die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nutzen, sondern auch Dokumente digital signieren. Letztere Funktion wird entscheidend für die Nutzung zentraler TI-Anwendungen sein. Anzeige ZAHNMEDIZIN | 39
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