Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 110, Nr. 20, 16.10.2020, (1900) Wir Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte konnten in den vergan- genen Monaten unter Beweis stellen, dass der ambulante Sektor eine ver- lässliche, robuste und leistungsfähige Säule unseres Gesundheitssystems ist. Dabei war und ist es das primäre Ziel, die zahnärztliche Versorgung bei maximalem Infektionsschutz aufrechtzuerhalten. Durch vielfältige Maßnahmen der KZBV und der KZVen konnte das vertragszahn- ärztliche Versorgungssystem dazu beitragen, die Krise zu bewältigen. Gleichzeitig hat die Pandemie wich- tige Erfahrungen und Erkenntnisse für die Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten aufgezeigt. Mit Blick auf die erneut steigenden Infektions- zahlen, aber auch zur Vorbereitung auf zukünftige Pandemien, sollten wir daher das gewonnene Wissen nutzen und die Krisenreaktionsfähig- keit des ambulanten Versorgungs- sektors weiterentwickeln. Zweifelsfrei steht für uns fest, dass Pandemien und nationale Katastro- phensituationen atypische singuläre Entwicklungen und in keiner Weise repräsentativ sind. Krisenbedingte Verwerfungen beispielsweise im Bereich der Morbidität oder der Kostenstruktur dürfen deshalb auch nicht zum Anknüpfungspunkt für die Fortschreibung der Gesamt- vergütungen im vertragszahnärzt- lichen Bereich gemacht werden. Wir mussten die bittere Erfahrung machen, dass aufgrund von Ein- schränkungen im Rahmen eines Lockdowns die Fallzahlen und Leistungsmengen in den Praxen abrupt einbrechen können – mit der Folge, dass Zahnarztpraxen in ihrer betriebswirtschaftlichen Situation hart getroffen werden und funktio- nierende Versorgungsstrukturen gefährdet werden können. Will man dem für die Zukunft wirkungsvoll begegnen, muss die Politik jetzt dafür Sorge tragen, die Infrastruktur der ambulanten Versorgung für solche Zeiten zu sichern, um zu gewährleisten, dass die vertragszahn- ärztliche Versorgung trotz krisen- bedingter Verwerfungen stabil und kontinuierlich zur Verfügung steht. Die KZBV fordert deshalb noch einmal nachdrücklich, dass der für die Vertragsärzteschaft eingeführte Schutzschirm mit finanziellen Aus- gleichszahlungen durch die Kranken- kassen auch für den zahnärztlichen Versorgungsbereich vorgesehen und zu einem regel- und dauerhaften Instrument für den ambulanten Versorgungssektor weiterentwickelt wird. Das Fehlen von Schutzausrüstung hat zu Beginn der Pandemie das deutsche Gesundheitssystem vor riesige Schwierigkeiten gestellt. Um es auch hier noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Praxen sind für eine über den „Alltagsbedarf“ hinausgehende Beschaffung von Schutzausrüstung ebenso wenig zuständig wie die KZVen. Für die Zukunft muss daher sichergestellt sein, dass eine ausreichende Menge an persönlicher Schutzausrüstung für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte für den Pandemiefall vorgehalten wird und deren Finan- zierung über die Krankenkassen gesichert ist. Die in der Pandemie in den Praxen entstandenen erhöhten Aufwendungen für Hygienemaß- nahmen, Schutzausrüstung sowie erhöhte Rüst- und Aufklärungszeiten werden zudem durch die bisherige Leistungsposition für den Sprech- stundenbedarf nicht abgedeckt. Daher bedarf es aus unserer Sicht einer gesetzlichen Grundlage, um im BEMA eine entsprechende Zuschlags- position verankern zu können. Die in Zahnarztpraxen Mitarbeiten- den haben die Herausforderungen der Corona-Pandemie hochprofes- sionell und Seite an Seite mit uns verantwortungsbewusst gemeistert. Die KZBV unterstützt daher das An- liegen des Verbands medizinischer Fachberufe, ihre besonderen Leis- tungen mit einem angemessenen finanziellen Bonus wertzuschätzen. Darüber hinaus sollte ihnen über die Aufnahme in die Nationale Test- strategie die Möglichkeit regel- mäßiger kostenfreier Corona-Tests eingeräumt werden. Die Selbstverwaltung hat gerade auch während der Pandemie ihre Handlungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Um künftig noch schneller und zielgerichteter agieren zu können, sollte seitens der Politik eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die es der Selbst- verwaltung ermöglicht, gesetzliche Regularien entsprechend den je- weiligen Erfordernissen zumindest befristet modifizieren oder aussetzen zu können. Dank des großen Einsatzes aller Beteiligten konnte das deutsche Gesundheitswesen in den vergan- genen Monaten zeigen, wie robust es auch in Krisenzeiten ist. Umso wichtiger ist es jetzt, aus diesen Er- fahrungen zügig die entsprechenden Lehren zu ziehen und in einer Zukunftsstrategie zu verankern. Nur so werden wir bei künftigen Krisen- situationen gewappnet sein. Wir sollten deshalb keine Zeit verlieren. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV Einen Beitrag zum Thema finden Sie auf Seite 20. Foto: axentis.de / Lopata Lessons Learned: Welche Lehren wir ziehen müssen 06 | LEITARTIKEL

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